Plötzliche Krankheit, oder ein akuter Schub, eine Krankenhausbehandlung. All das kann den Alltag komplett lahmlegen. Und wenn der Haushalt dann liegen bleibt, wird es richtig belastend. In solchen Momenten fällt der Haushalt oft hintenüber. Genau hier greift die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ein.
Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Kinder zu Hause entlastet werden. Mit bis zu 100 % Kostenübernahme und ohne Bürokratie.
// Alltag
Wenn man gesundheitlich angeschlagen ist, wird der Alltag zur Herausforderung. Der Körper braucht Ruhe, Medikamente machen müde, die Kinder benötigen Betreuung und Aufmerksamkeit, und selbst einfachste Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Putzen werden bei schwerer Krankheit zur Hürde. Niemand sollte sich in dieser Situation allein durchkämpfen müssen.
Mit einer ärztlichen Bescheinigung haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Ein gesetzlich verankertes Recht, das Ihnen zusteht. Organisiert und bezahlt durch Ihre Krankenkasse. Für Kinder und Erwachsene.
// Haushaltshilfe bei Krankheit
Krebserkrankung und -behandlung oder laufende Chemotherapie
Herzinfarkt oder Schlaganfall
Frakturen (Brüche) und Operationen
Akute Schübe oder plötzliche Erschöpfung
Kinder im Haushalt? Wichtig: Auch für Alleinlebende oder berufstätige Eltern besteht ein gesetzlich gesicherter Anspruch auf die Haushaltshilfe. Wie es um die Kosten einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft steht, erfahren Sie hier.
Gerade bei einer Krebserkrankung zählt jede Entlastung. Welche Unterstützungsleistungen Ihnen jetzt konkret zustehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Haushaltshilfe bei Krebs.
Dann holen Sie sich jetzt die Hilfe, die Ihnen zusteht.
Wenn es Ihnen oder Ihren Kindern gesundheitlich nicht gut geht, ist Organisation das Letzte, worum Sie sich kümmern wollen. Aber es gibt Hilfe – profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Die Antragstellung für Ihre Haushaltshilfe erfolgt durch unser erfahrenes Team. Alle erforderlichen Unterlagen werden korrekt vorbereitet und fristgerecht eingereicht. Ihre Krankenkasse erhält alle Informationen direkt von uns.
Die Auswahl einer passenden, geprüften Ersatzkraft erfolgt auf Basis Ihrer Situation, Ihres Wohnortes und Ihres Bedarfs. Es wird auf Pünktlichkeit, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen geachtet. Besonders, wenn Kinder im Haushalt leben oder keine helfende Person im Umfeld vorhanden ist.
Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung zu 90 bis 100 %, je nach individueller Situation übernommen. Für viele Betroffene entfällt die Zuzahlung vollständig. In einigen Fällen, etwa bei bestimmten Diagnosen wie einer Krebserkrankung, fällt lediglich ein geringer Eigenanteil zwischen 1,25 € und 3,35 € pro Stunde an. Wir informieren Sie gern über die Kosten und eine eventuelle Zuzahlung - fragen Sie nach!
Rechnungen müssen nicht eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Kasse.
Diese Leistungen übernehmen die WMD Alltagshelden Unsere Haushaltshilfe unterstützt außerhalb der Krankenpflege bei genau den Tätigkeiten, die bei schwerer Krankheit schnell zu viel werden.
Reinigung der Wohnräume
Eine saubere Umgebung trägt wesentlich zum Wohlbefinden bei. Vor allem bei körperlicher Schwäche oder während einer Genesungszeit ist diese Hilfe unschätzbar wertvoll. Unsere Haushaltshilfen reinigen Böden, Oberflächen, Sanitärbereiche und sorgen für Ordnung in allen Wohnräumen.
Einkaufen & Kochen
Lebensmittel werden eingekauft, auf Wunsch mitgebracht und zu einfachen, gesunden Mahlzeiten verarbeitet. Der Vorrat wird aufgefüllt, und die Küche bleibt funktional. So ist die tägliche Versorgung gesichert, ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Wäschepflege
Wäsche waschen, trocknen, zusammenlegen oder wegräumen: Diese alltäglichen Tätigkeiten sind oft eine große Hürde. Unsere Haushaltshilfe übernimmt diese Aufgaben mit Sorgfalt und Struktur, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Entlastung bei der Kinderbetreuung in der Kita und der Schule
Müssen Kinder pünktlich zur Kita oder zur Schule gebracht werden, übernehmen unsere Alltagshelden die Begleitung. Auch bei der Kinderbetreuung nach dem Unterricht stehen wir unterstützend zur Seite. Mit Verlässlichkeit und Rücksicht auf familiäre Abläufe stimmen wir die Betreuung individuell ab.
Bei Bedarf Botengänge
(z. B. Apotheke, Rezepte)
Notwendige Erledigungen im Ort, wie der Gang zur Apotheke oder das Einlösen ärztlicher Verordnungen, werden zuverlässig übernommen. Auch kleinere Besorgungen lassen sich schnell und diskret umsetzen. Das ist besonders wichtig bei eingeschränkter Mobilität.
// Testimonials
„Ich musste mich um nichts kümmern. Das war das Beste!“
Nach der OP meines Mannes stand ich plötzlich allein da. Mit zwei kleinen Kindern und ohne Plan. WMD hat alles organisiert: Antrag, Haushalt, Kinderbetreuung. Was blieb? Dankbarkeit, Vertrauen und echte Entlastung im Alltag.
Isabel
Patientin
Isabel
Patientin
„Dieses ‚Wir brauchen Sie‘ erfüllt mein Herz.“
Mit großer Behutsamkeit begegnet unsere Alltagsheldin den Menschen in ihrem Zuhause und wird mit ehrlicher Dankbarkeit belohnt. Für sie ist es mehr als Haushaltshilfe: Es ist Nähe, Respekt und echte Wertschätzung.
Evelyn
Alltagsheldin
Evelyn
Alltagsheldin
„Ich wusste gar nicht, wo ich anfangen soll. Dann kam Hilfe.“
Nach dem Krankenhausaufenthalt war alles zu viel.
Ich konnte mich kaum um den Haushalt kümmern und gleichzeitig brauchte mein Mann Unterstützung. Dank der Haushaltshilfe war plötzlich wieder Struktur da: Einkäufe, Organisation und ein Lächeln zur richtigen Zeit. „Das hat mich wirklich aufgebaut.“
Elvira
Frau von Patient
Elvira
Frau von Patient
„Bei Isabel hat es sich nicht mehr wie Arbeit angefühlt.“
Alltagsheldin Julia berichtet von einer besonderen Zeit, mit Fahrradtouren, Spielen im Garten und einer Familie, die Hilfe nicht nur annimmt, sondern herzlich willkommen heißt. So wird aus Unterstützung echte Nähe.
Julia
Alltagsheldin
Julia
Alltagsheldin
„Wenn man krank ist, muss man sich nicht schämen.“
Gudrun, 68, lebt mit Knochenmarkkrebs und ist dankbar für echte Unterstützung.
Nach der Diagnose war an Anträge oder Organisation nicht zu denken. Doch durch die Hilfe von WMD bekam ich nicht nur Entlastung im Alltag, sondern auch wieder ein Stück Lebensqualität zurück: „Ich bin sehr froh, dass es euch gibt.“
Gudrun
Patientin
Gudrun
Patientin
„Für mich ist dieser Mensch in dem Moment der wichtigste der Welt.“
Ob Kinderbetreuung, Einkäufe oder einfach Zuhören. Wenn meine Patienten sagen: „Ich freu mich auf Sie“, ist das für mich das größte Lob.
Fred
Alltagsheld
Fred
Alltagsheld
„Ich wollte es erst nicht, aber jetzt bin ich froh.“
Nach der Krankheit war nichts mehr wie vorher. Ich konnte den Haushalt nicht mehr allein stemmen. Anfangs fiel es mir schwer, Hilfe anzunehmen. Doch dann kam Unterstützung ins Haus. Heute bin ich dankbar für die drei Stunden Leichtigkeit, Gespräche und Hilfe im Alltag.
Rosemarie
Patientin
Rosemarie
Patientin
„Ich würde es jeder Mutter raten.“
Sabine Meyer bekam in ihrer zweiten Schwangerschaft eine Haushaltshilfe – organisiert durch WMD.
Nach einer Frühgeburt beim ersten Kind war klar: Es muss Unterstützung her. Lena kam, half im Alltag, entlastete und wurde schnell zum echten Teil der Familie. „Für mich war das ein großer Gewinn.“
Sabine
Patientin
Sabine
Patientin
// Weg
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch genügt. Gemeinsam besprechen wir Ihre aktuelle Lebenssituation, prüfen die individuellen Voraussetzungen und bereiten alle notwendigen Schritte zur Beantragung vor. Ihre Fragen beantworten wir direkt und persönlich, damit Sie genau wissen, woran Sie sind.
Sie reichen lediglich die ärztliche Bescheinigung ein, aus der die medizinische Notwendigkeit für eine Ersatzkraft hervorgeht. Unsere Fachabteilung stellt den Antrag bei Ihrer Krankenkasse sowie die Kommunikation mit der Ärztin, dem Arzt und der Versicherung.
Nach der Bewilligung durch Ihre Krankenkasse organisieren wir als Leistungserbringer umgehend den Einsatz Ihrer Alltagsheldin. Die Haushaltshilfe kann direkt Ihren Haushalt weiterführen. Zuverlässig, diskret und abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Dann holen Sie sich jetzt die Hilfe, die Ihnen zusteht.
// FAQ
Ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Krankheit besteht, wenn Sie oder andere im Haushalt lebende Personen aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr selbst weiterführen können. Dies kann zum Beispiel nach einer plötzlichen Erkrankung, einer Operation, einer Krankenhausbehandlung, einer Kur oder während einer medizinischen Reha sein.
Voraussetzung ist, dass ein Haushaltsmitglied wie Partner oder andere im Haushalt lebende Personen aus bestimmten Gründen nicht einspringen können, etwa aufgrund von eigener Erkrankung, Behinderung oder beruflicher Abwesenheit.
Grundsätzlich kann bei vielen körperlichen und psychischen Erkrankungen ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe bestehen, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können. Dazu zählen zum Beispiel schwere Infekte, chronische Erkrankungen mit akuter Verschlechterung, orthopädische Beschwerden, Schmerzen nach Operationen oder auch psychische Erkrankungen wie Depressionen. Entscheidend ist nicht die konkrete Diagnose, sondern ob Ihre Erkrankung dazu führt, dass Sie Ihren Haushalt aktuell nicht eigenständig bewältigen können. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Anspruch besteht und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten.
Ja. Auch bei Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen kann eine Haushaltshilfe zur Verfügung gestellt werden, wenn diese dazu führen, dass Sie Ihren Alltag und Haushalt nicht mehr eigenständig bewältigen können. Eine ärztliche Bescheinigung ist dafür notwendig. Wir begleiten Sie dabei einfühlsam und diskret.
Nein. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich, um eine Haushaltshilfe bei Krankheit zu erhalten. Die Leistung kann auch von jeder Person, die gesetzlich versichert ist, ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden, sofern ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe schriftlich bescheinigt.
Das ist besonders relevant für Menschen, die plötzlich erkranken oder nach einem Eingriff im Krankenhaus ihren Haushalt nicht weiterführen können. Auch während der Entbindung oder im Wochenbett gelten besondere Regelungen. Bei Schwangerschaftsbeschwerden genügt in der Regel eine ärztliche Bescheinigung, mit der Sie eine Haushaltshilfe beantragen. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass der Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt und keine andere mit Ihnen lebende Person den Haushalt übernehmen kann.
Nach aktuellem Stand übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe. Die genaue Kostenübernahme richtet sich nach dem Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt hat. Versicherte müssen gegebenenfalls eine geringe Zuzahlung für die Hilfe leisten (zwischen 1,25 € und 3,35 € pro Stunde).
Bestimmte Gruppen, wie Schwangere oder Mütter nach der Geburt, sind von dieser Zuzahlung befreit. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt über die Krankenkasse oder Pflegekasse. Auch die Pflegeversicherung kann in bestimmten Fällen relevant werden, etwa wenn zusätzlich ein Pflegegrad (Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 aufwärts) vorliegt oder ergänzende Unterstützung im Alltag zu Hause erforderlich ist. Welche Voraussetzung auf Sie zutrifft – das besprechen wir gern gemeinsam.
Wir übernehmen als Dienstleister die komplette Antragstellung und Kommunikation mit der Krankenkasse. Sie benötigen lediglich eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, aus der hervorgeht, dass Sie krankheitsbedingt Ihre Haushaltsführung nicht übernehmen können und auch keine andere Person in ihrem Haushalt lebt, die einspringen könnte.
Alle wichtigen Informationen rund um den Antrag auf Haushaltshilfe, die Einsatzplanung und Abrechnung übernehmen wir für Sie – das gehört zu unseren Leistungen.
Sobald Ihre Krankenkasse den Antrag genehmigt hat, können die Haushaltshilfen meist innerhalb weniger Tage beginnen. In dringenden Fällen, etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer akuten Erkrankung, organisieren wir eine Hilfe besonders zügig. Gerade bei einer Schwangerschaft oder bei Familien, bei denen im Haushalt ein Kind oder mehrere Kinder leben, ist eine schnelle Versorgung wichtig, damit das Alltagsleben der Familie weiter funktionieren kann.
Ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, sobald Ihre Erkrankung Sie daran hindert, Ihren Haushalt selbst zu führen und keine andere Person im Haushalt einspringen kann. Das kann sowohl vorübergehend als auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt möglich sein. Wir helfen Ihnen, offene Fragen zu klären und schnell Unterstützung zu organisieren.
Ja. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigen. Dieses Attest dient als Grundlage für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Antragstellung für Sie.
Beihilfeberechtigte, zum Beispiel Beamte, können ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe haben. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Bundesland und den individuellen Voraussetzungen ab. Wir beraten Sie gerne dazu.
Private Krankenversicherungen handhaben die Kostenübernahme unterschiedlich, abhängig vom Tarif. Häufig ist eine Erstattung möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Wir unterstützen Sie dabei, die Bedingungen für eine Erstattung zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Sie müssen mit dem Beginn der Haushaltshilfe nicht warten, bis Sie zusammenbrechen. Holen Sie sich rechtzeitig die Entlastung, die Ihnen zusteht. Wir kümmern uns um alles. Ihre einzige Aufgabe: sich zu erholen.