Pflegegrad 1 Haushaltshilfe

Proven Expert Auszeichnung von 2022
Top Dienstleister 2024 Auszeichnung

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Haushaltshilfe trägt den Einkauf

// Haushaltshilfe

Fühlen Sie sich oft überfordert im eigenen Zuhause?

Vielleicht merken Sie, dass vieles nicht mehr so leicht von der Hand geht wie früher. Die Wäsche bleibt liegen, der Einkauf wächst Ihnen über den Kopf, und der Haushalt wird zur täglichen Belastung. Gerade mit zunehmendem Alter können ganz alltägliche Tätigkeiten für Senioren zum Kraftakt werden.

Der Gang zum Supermarkt für die täglichen Einkäufe fühlt sich an wie ein Marathon?

Das Saubermachen strengt Sie stärker an als gedacht?

Sie wissen eigentlich, dass es Unterstützung gibt, aber nicht, wie Sie drankommen?

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Gesetzlich gesichert: Kosten für eine Haushaltshilfe und Entlastung für Ihren Alltag – das steht Ihnen wirklich zu

Viele pflegebedürftige Menschen und Angehörige wissen nicht, welche Pflegeleistungen ihnen zustehen – und lassen dadurch jährlich Hunderte bis Tausende Euro ungenutzt verfallen.

Viele pflegebedürftige Menschen und Angehörige wissen nicht, welche Pflegeleistungen ihnen zustehen – und lassen dadurch jährlich Hunderte bis Tausende Euro ungenutzt verfallen.

Dabei ist gerade bei Pflegegrad 1 schon spürbare Entlastung für Senioren möglich, ganz ohne Pflegeheim, ganz ohne aufwändige Pflege durch Angehörige. Denn: Ab Pflegegrad 1 greift ein festgelegtes System der Pflegeversicherung, das Ihnen im Alltag gezielt Unterstützung bietet, insbesondere für den Haushalt und organisatorische Aufgaben zu Hause.

Dieses System ist Teil Ihrer gesetzlichen Versicherung und sichert Ihnen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit konkrete Leistungen im Haushalt zu. Diese Budgets stehen Ihnen zu. Gesetzlich abgesichert nach § 45b SGB XI.

Konkret: Schon ab Pflegestufe 1 zahlt die Pflegekasse in einem bestimmten Rahmen für eine Haushaltshilfe.

Je nach Pflegegrad unterscheidet sich die Höhe des sogenannten Entlastungsbetrags, den Versicherte für ihre Haushaltshilfe verwenden können.

Hinweis: Seit der Pflegereform 2017 und der Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade haben Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis 5 Anspruch auf den sogenanten Entlastungsbetrag.

Jede Person mit Pflegegrad 1 erhält 131 Euro pro Monat, also 1.572 € pro Jahr, diese Höhe gilt seit Januar 2025. Dieses Geld für den niedrigsten der fünf Pflegegrade kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen, Fahrdienste oder Alltagsstrukturierung eingesetzt werden.

Auch die Begleitung der Senioren zu Terminen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Aufbau eines geregelten Tagesablaufs sind mit dem Entlastungsbetrag möglich.

Der Betrag von 131 Euro pro Monat wird zweckgebunden an den Anbieter ausgezahlt, das heißt: Er darf nur für Leistungen anerkannter Dienstleister genutzt werden, z. B. für die Haushaltshilfe von WMD. Wir kümmern uns um die Antragstellung und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse. Heißt, Sie müssen nichts weiter tun.

Erfahren Sie mehr zum Entlastungsbetrag bei Pflegegrad und wie Sie ihn bestmöglich einsetzen können.

Sie haben einen höheren Pflegegrad? Auch dann können Sie selbstverständlich mit Unterstützung für eine Haushaltshilfe neben der Pflege rechnen. Unsere konkreten Leistungen dazu finden Sie hier.

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein flexibles Entlastungsbudget von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Dieses neue Budget ersetzt die bisher getrennten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Sie können es nutzen, wenn:

  • eine Krankheit oder ein Urlaub die Unterstützung durch pflegende Angehörige verhindert

  • eine Haushaltshilfe für Alltagsaufgaben benötigt wird

  • Unterstützung im Alltag gebraucht wird (z. B. Betreuung, Begleitung)

Wichtig: Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern abgerechnet. Keine Sorge: Wir übernehmen die Organisation und Beantragung für Sie, ohne Zusatzkosten.

Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bereits seit mindestens sechs Monaten betreuen (häuslich oder stationär). Das ist die einzige Voraussetzung für die Nutzung des Budgets im Pflegegrad 2. Übrigens finden Sie die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 leicht erklärt in unserem Blog.

Erfahren Sie mehr zum Entlastungsbudget und wie Sie es bestmöglich einsetzen können.

Mit dieser finanziellen Unterstützung können Sie:

  • sich regelmäßig eine Haushaltshilfe leisten,

  • im Urlaub oder Krankheitsfall Betreuung und Pflege organisieren,

  • Hilfe bei der Strukturierung Ihres Alltags erhalten

  • und endlich wieder mehr Ruhe, Klarheit und Kraft in Ihr Leben bringen.

Haben Sie Fragen zu den möglichen Leistungen? Wir beraten Sie gern direkt und persönlich.

Rufen Sie uns an oder lesen Sie mehr in unserem Blogartikel „So viel Haushaltshilfe steht Ihnen mit Pflegegrad 2 zu“.

Sie wünschen sich echte Entlastung?

Dann machen Sie jetzt den ersten Schritt und lassen Sie sich persönlich beraten. Ganz ohne Verpflichtung, dafür mit einem klaren Plan, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse optimal nutzen. Die Pflegeversicherung zahlt, und wir sorgen dafür, dass Pflegebedürftige mit Beeinträchtigung der Selbstständigkeit den Entlastungsbetrag voll nutzen können.

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Ihre Vorteile mit WMD – Unterstützung im Alltag, die wirklich ankommt

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Diese Aufgaben übernimmt Ihre Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 und Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

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Die Stimmen unserer Kunden

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In drei Schritten zur echten Alltagshilfe

Anspruch prüfen lassen

Ein kurzer Anruf, eine Nachricht oder das Ausfüllen unseres Kontaktformulars genügt und wir übernehmen alles Weitere. Gemeinsam klären wir, ob Sie oder Ihre Angehörigen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, welche Leistungen über die Pflegeversicherung abgedeckt werden können und wie Sie Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen.

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Antrag & Koordination

Sobald der Anspruch geprüft ist, übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse. Das bedeutet für Sie:

  • keine Formulare ausfüllen
  • keine Rückfragen mit der Krankenkasse oder Pflegekasse klären
  • keine Bürokratie bewältigen

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Ihre Haushaltshilfe startet

Sobald die Genehmigung vorliegt, startet Ihre Alltagsheldin. Sie unterstützt Sie bei allen genehmigten Tätigkeiten im Haushalt:

  • Reinigung, Einkaufen, Kochen, Wäsche
  • Kinderbetreuung oder Begleitung zu Terminen
  • Strukturierung Ihres Alltags bei Pflegebedürftigkeit

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Pflegebox inklusive – jeden Monat bis zu 42 € geschenkt

// FAQ

FAQ zur Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1

Ab welchem Pflegegrad bekommt man eine Haushaltshilfe?

Seit der Pflegereform von 2017 heißt die niedrigste Stufe Pflegegrad 1 – und schon in diesem Grad können Sie eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren.

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1, bestätigt durch ein offizielles Pflegegutachten, haben Anspruch auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese sind für Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorgesehen. Die Pflegekasse übernimmt hierbei bestimmte Kosten für anerkannte Dienstleister, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Tipp: Erste Einschätzungen, ob das Thema Pflegegrad überhaupt auf Sie oder Ihren Angehörigen zutrifft, bekommen Sie im Netz mit einem sogenannten Pflegegeldrechner. Falls Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, den Pflegegradrechner zu nutzen und sich darüber hinaus zeitnah beraten zu lassen.

Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag, zweckgebunden für alltagsunterstützende Maßnahmen wie etwa Haushaltshilfe, Begleitung zum Einkaufen oder Unterstützung beim Kochen. In allen Bundesländern gibt es diesen Betrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieses Budget kann zur spürbaren Entlastung im Alltag beitragen, gerade wenn keine Angehörigen helfen können.

Zur Entlastung zählen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäschepflege oder das Unterstützen bei der Tagesstrukturierung. Entscheidend ist, dass die Dienstleistungen durch einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter erfolgen und den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie das Reinigen der Wohnung oder das Begleiten zu Terminen sind möglich.

Nein. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 scheitern an der Beantragung oder wissen nicht, wie sie eine qualifizierte Haushaltshilfe finden. Deshalb übernimmt WMD den gesamten Prozess für Sie. Von der Beratung, über die Antragstellung bei der Pflegeversicherung, bis zur Auswahl eines passenden Dienstleisters direkt bei Ihnen zu Hause.

Ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 ist es möglich, zusätzliche Leistungen wie das Entlastungsbudget zu beantragen. So lassen sich bis zu 3.539 € jährlich für Unterstützungsleistungen im Haushalt nutzen. Für Personen mit Pflegegrad 1 bleibt es in der Regel beim monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann aber auch für kombinierte Hilfen genutzt werden, sofern sie als niedrigschwellige Betreuungsangebote anerkannt sind.

Das monatliche Budget von 131 Euro monatlich kann angespart und ins Folgejahr übertragen werden. Wichtig: Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres muss der Betrag verwendet sein, sonst verfällt er. Eine regelmäßige Nutzung des Entlastungsbetrags ist daher empfehlenswert, um keine finanzielle Unterstützung zu verlieren.

Ja, durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Rahmen der Pflegereform 2017 wurden die Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1 neu definiert. Während früher nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt wurden, fließen heute auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen in die Einstufung ein. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Entlastung, auch wenn keine intensive Pflege notwendig ist.

Eine Beantragung ist nicht notwendig. Lediglich das Budget muss bei der Pflegekasse erfragt werden. Dies erfolgt in der Regel formlos und wird ebenfalls von WMD für Sie übernommen. Notwendig sind ein anerkannter Pflegegrad 1, ein entsprechender nach Landesrecht anerkannter Dienstleistungsanbieter sowie eine Rechnung, die zur Abrechnung eingereicht wird. WMD übernimmt den kompletten Ablauf für Sie und sorgt dafür, dass Sie Ihre Haushaltshilfe schnell, unkompliziert und ohne Bürokratie erhalten.

Sie haben den Anspruch – wir machen den Rest

Jeden Monat bleiben Pflegeleistungen ungenutzt, die Ihnen zustehen. Wir helfen Ihnen, Ihr volles Budget auszuschöpfen. Damit erhalten Sie echte Entlastung zusätzlich zum Pflegegeld – und mehr Lebensqualität im Alltag.

Alltagsheldin lächelt in die Kamera