Pflegegrad 1 Haushaltshilfe

Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen Haushaltshilfe zu. Wir zeigen, wie’s geht

Pflege kostet Kraft. Deshalb unterstützt Sie Ihre Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1 mit monatlich 131 € Entlastungsbetrag.

Mit WMD wird daraus echte Hilfe:
Haushalt, Struktur, Alltag – ohne Papierkram, ohne Vorkasse.
Schon kleine Aufgaben im Alltag können so ganz unkompliziert abgenommen werden.

Proven Expert Auszeichnung von 2022
Top Dienstleister 2024 Auszeichnung
Alltagsheldin unterstützt bei alltäglichen Besorgungen
Alltagsheld schiebt Mann im Rollstuhl
Alltagsheldin und Patient lachen
Alltagsheldin macht die Wäsche
Patientin schaut kritisch auf den Boden

// Haushaltshilfe

Fühlen Sie sich oft überfordert im eigenen Zuhause?

Vielleicht merken Sie, dass vieles nicht mehr so leicht von der Hand geht wie früher. Die Wäsche bleibt liegen, der Einkauf wächst Ihnen über den Kopf, und der Haushalt wird zur täglichen Belastung.

Sie sind nicht allein.

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 stehen vor genau diesen Problemen und Herausforderungen. Genau dafür gibt es Hilfe.
Der Entlastungsbetrag ist Ihr gesetzlicher Anspruch. Wir helfen Ihnen dabei, ihn voll auszuschöpfen.

// Über uns

Gesetzlich gesichert: Entlastung für Ihren Alltag – das steht Ihnen wirklich zu

Viele pflegebedürftige Menschen und Angehörige wissen nicht, welche Pflegeleistungen ihnen zustehen und lassen dadurch jährlich Hunderte bis Tausende Euro ungenutzt verfallen.

Dabei ist gerade bei Pflegegrad 1 schon spürbare Entlastung möglich, ganz ohne Pflegeheim, ganz ohne aufwändige Pflege durch Angehörige.
Denn: Ab Pflegegrad 1 greift ein festgelegtes System der Pflegeversicherung, das Ihnen im Alltag gezielt Unterstützung bietet, insbesondere für den Haushalt und organisatorische Aufgaben zu Hause.

Dieses System ist Teil Ihrer gesetzlichen Versicherung und sichert Ihnen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit konkrete Leistungen im Haushalt zu.
Diese Budgets stehen Ihnen zu. Gesetzlich abgesichert nach § 45b SGB XI.

Entlastungsbetrag – 1.572 € pro Jahr (ab Pflegegrad 1)

Jede Person mit Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 €, also 1.572 € pro Jahr. Dieses Geld kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen oder Alltagsstrukturierung eingesetzt werden.

Auch die Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Aufbau eines geregelten Tagesablaufs sind mit dem Entlastungsbetrag möglich.

Der Betrag wird zweckgebunden ausgezahlt, das heißt: Er darf nur für anerkannte Dienstleister genutzt werden, z. B. für die Haushaltshilfe von WMD. Wir kümmern uns um die Antragstellung und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse. Heißt, Sie müssen nichts weiter tun.

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein flexibles Entlastungsbudget von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Dieses neue Budget ersetzt die bisher getrennten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Sie können es nutzen, wenn:

  • pflegende Angehörige verhindert, krank oder im Urlaub sind
  • eine Haushaltshilfe benötigt wird
  • Unterstützung im Alltag gebraucht wird (z. B. Betreuung, Begleitung)


Wichtig: Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt über anerkannte Anbieter abgerechnet. Wir übernehmen die Organisation und Beantragung für Sie, ohne Zusatzkosten.

Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten betreuen (häuslich oder stationär). Das ist die einzige Voraussetzung für die Nutzung des Budgets.

Mit dieser finanziellen Unterstützung können Sie:

Alltagsheldin schüttelt einer Patientin die Hand

// Vorteile

Ihre Vorteile mit WMD – Entlastung, die wirklich ankommt

Keine Bürokratie: Wir übernehmen Antragstellung & Abrechnung

Viele pflegebedürftige Personen oder Angehörige wissen nicht, wie sie eine Haushaltshilfe beantragen sollen oder scheitern an komplizierten Formularen.

Deshalb übernehmen wir:

So wird der Entlastungsbetrag in Höhe von 131  Euro pro Monat (1.572 € jährlich) ganz automatisch genutzt.

Volles Budget nutzen: Bis zu 1.572 € jährlich

Wussten Sie, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 jährlich bis zu 1.572 € für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuung einsetzen können?

Wir helfen Ihnen dabei, diese Leistungen auch voll auszuschöpfen, inklusive:

Lassen Sie diese Leistungen nicht verfallen. Wir sorgen dafür, dass alles optimal genutzt wird.

Feste Ansprechperson – Persönlich und kompetent

Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern werden von Anfang an persönlich begleitet.

Eine feste Ansprechperson steht Ihnen zur Seite und klärt mit Ihnen:

Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zur tatsächlichen Umsetzung bei Ihnen zu Hause.

Erfahrene Alltagshelden – geprüft, geschult, versichert

Unsere Haushaltshilfen sind:

Sie kümmern sich um Hausarbeit, Einkaufen, Kochen, Struktur im Alltag und sind genau dann da, wenn Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist.

Für viele unserer Kundinnen und Kunden sind sie mehr als nur Helfer. Sie sind echte Alltagshelden, die für ein sicheres und würdiges Leben in den eigenen vier Wänden sorgen.

Jahrelange Abrechnung mit über 50 Pflegekassen deutschlandweit

Wir rechnen mit über 50 Pflegekassen deutschlandweit ab. Darunter AOK, TK, DAK, Barmer, IKK, HEK, BKK und viele weitere. Dadurch ist eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags und eine reibungslose Abrechnung Ihrer Pflegeleistungen garantiert.

Egal, welche Pflegekasse. Wir kennen die Anforderungen und kümmern uns darum, dass Ihre Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 rechtzeitig bei Ihnen ist.

Flexible Planung – so individuell wie Ihr Alltag

Ob Sie Unterstützung täglich, wöchentlich oder punktuell benötigen. Wir planen gemeinsam mit Ihnen den genauen Umfang und Einsatzzeitraum Ihrer Haushaltshilfe.

Dabei berücksichtigen wir:

Sie wünschen sich echte Entlastung?

Dann machen Sie jetzt den ersten Schritt und lassen Sie sich persönlich beraten.
Ganz ohne Verpflichtung, dafür mit einem klaren Plan, wie Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen.

// Dienstleistungen

Diese Aufgaben übernimmt Ihre Haushaltshilfe

Alltagsheldin sitzt auf dem Boden, neben ihr ein Eimer mit Putzsachen

Icon Gründliche Reinigung der Wohnräume

Eine saubere Umgebung trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei. Unsere Haushaltshilfen kümmern sich zuverlässig um:

Besonders bei eingeschränkter Selbstständigkeit (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Beschwerden oder im Alter) ist diese Unterstützung entscheidend für ein gesundes Wohnumfeld.

Wenn Wege zu anstrengend oder Bewegungsabläufe eingeschränkt sind, wird die Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung schnell zur Herausforderung.

Deshalb helfen unsere Alltagshelden bei:

Damit bleibt die Lebensqualität im Alltag erhalten, auch wenn die eigene Kraft nicht mehr ausreicht.

Ein geregelter Tagesablauf ist gerade bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz eine wertvolle Hilfe. Unsere Haushaltshilfen bringen Ordnung in Ihren Alltag:

Das schafft Sicherheit, Orientierung und Übersicht, besonders für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischer Belastung.

Unsere Haushaltshilfen helfen nicht nur im Haushalt, sondern auch außerhalb des Zuhauses. Immer im Rahmen der genehmigten Leistungen durch die Pflegekasse.

Typische Unterstützungsbereiche sind:

Vor allem Senioren und Menschen mit Pflegegrad 1, die allein leben, profitieren enorm von dieser praktischen Alltagshilfe.

Jede Person mit Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 €, also 1.572 € pro Jahr. Dieses Geld kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen oder Alltagsstrukturierung eingesetzt werden.

Auch die Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Aufbau eines geregelten Tagesablaufs sind mit dem Entlastungsbetrag möglich.

Der Betrag wird zweckgebunden ausgezahlt, das heißt: Er darf nur für anerkannte Dienstleister genutzt werden, z. B. für die Haushaltshilfe von WMD. Wir kümmern uns um die Antragstellung und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse. Heißt, Sie müssen nichts weiter tun.

Wichtig: In all diesen Beispielen muss ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse zu 100 %, ohne Zuzahlung.

// Testimonials

Die Stimmen unserer Kunden

// Schritten

In drei Schritten zur echten Alltagshilfe

Anspruch prüfen lassen

Ein kurzer Anruf, eine Nachricht oder das Ausfüllen unseres Kontaktformulars genügt und wir übernehmen alles Weitere. Gemeinsam klären wir, ob Sie oder Ihre Angehörigen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, welche Leistungen über die Pflegeversicherung abgedeckt werden können und wie Sie Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen.

Dabei berücksichtigen wir:

Ziel: Ein klarer Überblick über Ihre Möglichkeiten, verständlich erklärt und schnell umsetzbar.

Antrag & Koordination

Sobald der Anspruch geprüft ist, übernehmen wir die gesamte Antragstellung bei der Pflegekasse durch den Gutachter. Das bedeutet für Sie:

Wir rechnen mit über 50 Pflegekassen deutschlandweit ab und wissen genau, wie die Organisation haushaltsnaher Dienstleistungen funktionieren muss. Ob Pflegegrad 1, 2 oder höher, wir stimmen die Leistungen passgenau auf Ihre Lebenslage ab.

Gleichzeitig koordinieren wir die Haushaltshilfe in Ihrer Umgebung, prüfen Verfügbarkeit, Einsatzzeiten und individuelle Wünsche, bis alles passt.

Ihre Haushaltshilfe startet

Sobald die Genehmigung vorliegt, startet Ihre Alltagsheldin. Sie unterstützt Sie bei allen genehmigten Tätigkeiten im Haushalt:

Sie müssen sich um nichts kümmern, außer um Ihr Wohlbefinden. Denn genau dafür ist die Haushaltshilfe da: echte Entlastung im Alltag, gesetzlich abgesichert und mit direkter Kostenabrechnung über die Pflegekasse.

// Pflegebox

Pflegebox inklusive – jeden Monat bis zu 42 € geschenkt

Alltagsheldin packt ein Paket aus

// FAQ

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1?

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1, bestätigt durch ein offizielles Pflegegutachten, haben Anspruch auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese ist für mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorgesehen. Die Pflegekasse übernimmt hierbei bestimmte Kosten für anerkannte Dienstleister, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen den Pflegegradrechner zu nutzen.

Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag, zweckgebunden für alltagsunterstützende Maßnahmen wie etwa Haushaltshilfe, Begleitung zum Einkaufen oder Unterstützung beim Kochen. In manchen Bundesländern beträgt dieser Betrag in Höhe von 131 Euro monatlich, je nach Pflegereform und individueller Regelung. Dieses Budget kann zur spürbaren Entlastung im Alltag beitragen, gerade wenn keine Angehörigen helfen können.

Zur Entlastung zählen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäschepflege oder das Unterstützen bei der Tagesstrukturierung. Entscheidend ist, dass die Dienstleistungen durch einen anerkannten Anbieter erfolgen und den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie das Reinigen der Wohnung oder das Begleiten zu Terminen sind möglich.

Nein. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 scheitern an der Beantragung oder wissen nicht, wie sie eine qualifizierte Haushaltshilfe finden. Deshalb übernimmt WMD den gesamten Prozess für Sie. Von der Beratung, über die Antragstellung bei der Pflegeversicherung, bis zur Auswahl eines passenden Dienstleisters direkt bei Ihnen zu Hause.

Ab Pflegegrad 2, Pflegegrad 5 etc. ist es möglich, zusätzliche Leistungen wie das Entlastungsbudget zu beantragen. So lassen sich bis zu 3.539 € jährlich für Unterstützungsleistungen im Haushalt nutzen. Für Personen mit Pflegegrad 1 bleibt es in der Regel beim monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann aber auch für kombinierte Hilfen genutzt werden, sofern sie als niedrigschwellige Betreuungsangebote anerkannt sind.

Das monatliche Budget von 125 € (in manchen Fällen 131 Euro monatlich) kann angespart und ins Folgejahr übertragen werden. Wichtig: Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres muss der Betrag verwendet sein, sonst verfällt er. Eine regelmäßige Nutzung des Entlastungsbetrags ist daher empfehlenswert, um keine finanzielle Unterstützung zu verlieren.

Ja, durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Rahmen der Pflegereform 2017 wurden die Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1 neu definiert. Während früher nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt wurden, fließen heute auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen in die Einstufung ein. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Entlastung, auch wenn keine intensive Pflege notwendig ist.

Eine Beantragung ist nicht notwendig. Lediglich das Budget muss bei der Pflegekasse erfragt werden. Dies erfolgt in der Regel formlos und wird ebenfalls von WMD für Sie übernommen. Notwendig sind ein anerkannter Pflegegrad 1, ein entsprechender Dienstleistungsanbieter sowie eine Rechnung, die zur Abrechnung eingereicht wird. WMD übernimmt diesen kompletten Ablauf für Sie und sorgt dafür, dass Sie Ihre Haushaltshilfe schnell, unkompliziert und ohne Bürokratie erhalten.

Sie haben den Anspruch – wir machen den Rest

Jeden Monat bleiben Pflegeleistungen ungenutzt, die Ihnen zustehen.
Wir helfen Ihnen, Ihr volles Budget auszuschöpfen.
Damit erhalten Sie echte Entlastung, zusätzlich zum Pflegegeld und mehr Lebensqualität im Alltag.

Alltagsheldin lächelt in die Kamera