Pflege kostet Kraft. Deshalb unterstützt Sie Ihre Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1 mit monatlich 131 € Entlastungsbetrag.
Mit WMD wird daraus echte Hilfe:
Haushalt, Struktur, Alltag – ohne Papierkram, ohne Vorkasse.
Schon kleine Aufgaben im Alltag können so ganz unkompliziert abgenommen werden.
// Haushaltshilfe
Vielleicht merken Sie, dass vieles nicht mehr so leicht von der Hand geht wie früher. Die Wäsche bleibt liegen, der Einkauf wächst Ihnen über den Kopf, und der Haushalt wird zur täglichen Belastung. Gerade mit zunehmendem Alter können ganz alltägliche Tätigkeiten für Senioren zum Kraftakt werden.
Der Gang zum Supermarkt für die täglichen Einkäufe fühlt sich an wie ein Marathon?
Das Saubermachen strengt Sie stärker an als gedacht?
Sie wissen eigentlich, dass es Unterstützung gibt, aber nicht, wie Sie drankommen?
// Über uns
Viele pflegebedürftige Menschen und Angehörige wissen nicht, welche Pflegeleistungen ihnen zustehen – und lassen dadurch jährlich Hunderte bis Tausende Euro ungenutzt verfallen.
Viele pflegebedürftige Menschen und Angehörige wissen nicht, welche Pflegeleistungen ihnen zustehen – und lassen dadurch jährlich Hunderte bis Tausende Euro ungenutzt verfallen.
Dabei ist gerade bei Pflegegrad 1 schon spürbare Entlastung für Senioren möglich, ganz ohne Pflegeheim, ganz ohne aufwändige Pflege durch Angehörige. Denn: Ab Pflegegrad 1 greift ein festgelegtes System der Pflegeversicherung, das Ihnen im Alltag gezielt Unterstützung bietet, insbesondere für den Haushalt und organisatorische Aufgaben zu Hause.
Dieses System ist Teil Ihrer gesetzlichen Versicherung und sichert Ihnen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit konkrete Leistungen im Haushalt zu. Diese Budgets stehen Ihnen zu. Gesetzlich abgesichert nach § 45b SGB XI.
Konkret: Schon ab Pflegestufe 1 zahlt die Pflegekasse in einem bestimmten Rahmen für eine Haushaltshilfe.
Je nach Pflegegrad unterscheidet sich die Höhe des sogenannten Entlastungsbetrags, den Versicherte für ihre Haushaltshilfe verwenden können.
Hinweis: Seit der Pflegereform 2017 und der Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade haben Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis 5 Anspruch auf den sogenanten Entlastungsbetrag.
Jede Person mit Pflegegrad 1 erhält 131 Euro pro Monat, also 1.572 € pro Jahr, diese Höhe gilt seit Januar 2025. Dieses Geld für den niedrigsten der fünf Pflegegrade kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen, Fahrdienste oder Alltagsstrukturierung eingesetzt werden.
Auch die Begleitung der Senioren zu Terminen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Aufbau eines geregelten Tagesablaufs sind mit dem Entlastungsbetrag möglich.
Der Betrag von 131 Euro pro Monat wird zweckgebunden an den Anbieter ausgezahlt, das heißt: Er darf nur für Leistungen anerkannter Dienstleister genutzt werden, z. B. für die Haushaltshilfe von WMD. Wir kümmern uns um die Antragstellung und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse. Heißt, Sie müssen nichts weiter tun.
Erfahren Sie mehr zum Entlastungsbetrag bei Pflegegrad und wie Sie ihn bestmöglich einsetzen können.
Sie haben einen höheren Pflegegrad? Auch dann können Sie selbstverständlich mit Unterstützung für eine Haushaltshilfe neben der Pflege rechnen. Unsere konkreten Leistungen dazu finden Sie hier.
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein flexibles Entlastungsbudget von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Dieses neue Budget ersetzt die bisher getrennten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Sie können es nutzen, wenn:
eine Krankheit oder ein Urlaub die Unterstützung durch pflegende Angehörige verhindert
eine Haushaltshilfe für Alltagsaufgaben benötigt wird
Unterstützung im Alltag gebraucht wird (z. B. Betreuung, Begleitung)
Wichtig: Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern abgerechnet. Keine Sorge: Wir übernehmen die Organisation und Beantragung für Sie, ohne Zusatzkosten.
Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bereits seit mindestens sechs Monaten betreuen (häuslich oder stationär). Das ist die einzige Voraussetzung für die Nutzung des Budgets im Pflegegrad 2. Übrigens finden Sie die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 leicht erklärt in unserem Blog.
Erfahren Sie mehr zum Entlastungsbudget und wie Sie es bestmöglich einsetzen können.
Mit dieser finanziellen Unterstützung können Sie:
sich regelmäßig eine Haushaltshilfe leisten,
im Urlaub oder Krankheitsfall Betreuung und Pflege organisieren,
Hilfe bei der Strukturierung Ihres Alltags erhalten
und endlich wieder mehr Ruhe, Klarheit und Kraft in Ihr Leben bringen.
Haben Sie Fragen zu den möglichen Leistungen? Wir beraten Sie gern direkt und persönlich.
Rufen Sie uns an oder lesen Sie mehr in unserem Blogartikel „So viel Haushaltshilfe steht Ihnen mit Pflegegrad 2 zu“.
Dann machen Sie jetzt den ersten Schritt und lassen Sie sich persönlich beraten. Ganz ohne Verpflichtung, dafür mit einem klaren Plan, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse optimal nutzen. Die Pflegeversicherung zahlt, und wir sorgen dafür, dass Pflegebedürftige mit Beeinträchtigung der Selbstständigkeit den Entlastungsbetrag voll nutzen können.
// Über uns
Viele pflegebedürftige Personen oder Angehörige wissen nicht, wie sie eine Haushaltshilfe beantragen sollen oder scheitern an komplizierten Formularen zur Finanzierung.
Deshalb übernehmen wir:
die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
So wird der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat (1.572 € jährlich) ganz automatisch genutzt.
Pflege ist eine unverzichtbare Unterstützung. Doch das ist nicht alles: Bei Beeinträchtigung der Selbständigkeit brauchen ältere Menschen in der Regel auch Unterstützung im Haushalt. Wenn alltägliche Tätigkeiten nicht mehr gelingen wollen, bekommen Sie Geld von der Pflegekasse. Wie das geht, erklären wir Ihnen gern.
Wussten Sie, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 jährlich bis zu 1.572 € für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuung einsetzen können?
Menschen mit eingeschränkter Selbständigkeit haben Anspruch darauf, dass Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden. Dafür gibt es den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad, der für eine Haushaltshilfe genutzt werden kann.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Leistungen auch voll auszuschöpfen. Genauso wie den Entlastungsbetrag von 1.685 €, der Ihnen ab Pflegegrad 2 aus der Pflegeversicherung zusteht.
Lassen Sie diese Pflegegrad Leistungen nicht verfallen. Wir sorgen dafür, dass alles optimal genutzt wird, was Ihnen von der Pflegekasse zusteht.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe erfüllen, mehr wissen wollen zur Einstufung und den unterschiedlichen Leistungen der Pflegegrade oder zu den Tätigkeiten, die unsere Alltagshelfer übernehmen können:Dann rufen Sie uns an, wir klären das gerne persönlich.
Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern werden von Anfang an persönlich begleitet.
Eine feste Ansprechperson steht Ihnen zur Seite und klärt mit Ihnen:
Ihre individuelle Pflegesituation bzw. die Ihrer zu pflegenden Angehörigen
die geeigneten Leistungen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1
Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zur tatsächlichen Umsetzung und dem Einsatz Ihrer neuen Haushaltshilfe bei Ihnen zu Hause.
Haben Sie Fragen? Zu den Voraussetzungen, zu Ihrem Anspruch, zu Kosten und Finanzierung der Haushaltshilfe bei Pflegegrad ganz allgemein? Dann sprechen Sie mit uns. Wir klären Ihre Fragen auf - und sorgen dafür, dass Ihnen Ihre alltäglichen Aufgaben im Haushalt nicht über den Kopf wachsen.
Gute Gründe für eine Haushaltshilfe gibt es reichlich.
Unsere Haushaltshilfen sind:
geschult in pflegenaher Unterstützung
zertifiziert und haftpflichtversichert
freundlich, empathisch und diskret
Sie kümmern sich um Hausarbeit, Einkaufen, Kochen, Struktur im Alltag und sind genau dann da, wenn Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Für viele unserer Kundinnen und Kunden ist die Haushaltshilfe mehr als nur Helfer. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind echte Alltagshelden, die für ein sicheres und würdiges Leben im Alter in den eigenen vier Wänden sorgen.
Mehr als Pflegegeld: Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe kann in vielen Fällen die Pflegekasse zahlen. Wir rechnen mit über 50 Pflegekassen deutschlandweit ab. Darunter AOK, TK, DAK, Barmer, IKK, HEK, BKK und viele weitere. Dadurch ist eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags und eine reibungslose Abrechnung Ihrer Pflegeleistungen garantiert.
Egal, welche Pflegekasse, welche Pflegeversicherung, welcher Pflegegrad:
Wir kennen die Anforderungen und kümmern uns darum, dass Ihre Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 rechtzeitig bei Ihnen ist und Ihr Entlastungsbetrag nicht verloren geht.
Wie der Einsatz einer Pflegegrad 1 Haushaltshilfe konkret aussieht, ist ganz unterschiedlich. Ob Sie Unterstützung täglich, wöchentlich oder punktuell benötigen. Wir planen gemeinsam mit Ihnen den genauen Umfang und Einsatzzeitraum Ihrer Haushaltshilfe.
Dabei berücksichtigen wir:
Ihren aktuellen Bedarf und den Grad der aktuellen Selbständigkeit
die tatsächliche Belastung im Haushalt
// Über uns
Eine saubere Umgebung trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei, darum ist neben der Pflege auch die Unterstützung im Haushalt bei entsprechender Beeinträchtigung so wichtig. Unsere Haushaltshilfen kümmern sich zuverlässig um:
das Staubsaugen und Wischen von Böden
die Reinigung von Küche und Bad
das Entstauben und Aufräumen
Besonders bei eingeschränkter Selbstständigkeit (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Beschwerden oder Menschen mit Beeinträchtigung im Alter) ist diese Unterstützung für Pflegebedürftige entscheidend für ein gesundes Wohnumfeld.
Wenn Wege zu anstrengend oder Bewegungsabläufe eingeschränkt sind, wird die Versorgung mit Lebensmitteln und die Pflege der eigenen Kleidung schnell zur Herausforderung.
Deshalb helfen unsere Alltagshelden den Pflegebedürftigen bei:
der Erstellung von Einkaufslisten
dem Einkaufen vor Ort oder digital
dem Zubereiten einfacher, gesunder Mahlzeiten
Damit bleibt die Lebensqualität für Pflegebedürftige im Alltag erhalten, auch wenn die eigene Kraft nicht mehr ausreicht.
Ein geregelter Tagesablauf ist gerade bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz eine wertvolle Hilfe. Unsere Haushaltshilfen bringen Ordnung in Ihren Alltag:
Sie unterstützen bei der Haushaltsorganisation
strukturieren Aufgaben, die regelmäßig anfallen
und begleiten Pflegebedürftige bei Bedarf zu Terminen oder Arztbesuchen
Das schafft Sicherheit, Orientierung und Übersicht, besonders für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischer Belastung.
Unsere Haushaltshilfen helfen nicht nur im Haushalt, sondern auch außerhalb des Zuhauses. Immer im Rahmen der genehmigten Leistungen durch die Pflegekasse.
Typische Unterstützungsbereiche sind:
die Begleitung zu Arztbesuchen oder Therapien
die Hilfe bei der Organisation von Dienstleistungen
die Unterstützung bei Behördengängen oder Apothekenbesuchen
Vor allem Senioren und Menschen mit Pflegegrad 1, die allein leben, profitieren enorm von dieser praktischen Alltagshilfe und dem Entlastungsbetrag, der das möglich macht.
Jede Person mit Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 €, also 1.572 € pro Jahr. Dieses Geld kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen oder Alltagsstrukturierung eingesetzt werden.
Auch die Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Aufbau eines geregelten Tagesablaufs sind mit dem Entlastungsbetrag möglich.
Der Entlastungsbetrag wird zweckgebunden ausgezahlt, das heißt: Er darf nur für anerkannte Dienstleister genutzt werden, z. B. für die Haushaltshilfe von WMD.
Wir kümmern uns um die Antragstellung und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse. Heißt, Sie müssen nichts weiter tun.
Wichtig: In all diesen Beispielen muss ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse zu 100 %, ohne Zuzahlung.// Testimonials
„Ich musste mich um nichts kümmern. Das war das Beste!“
Nach der OP meines Mannes stand ich plötzlich allein da. Mit zwei kleinen Kindern und ohne Plan. WMD hat alles organisiert: Antrag, Haushalt, Kinderbetreuung. Was blieb? Dankbarkeit, Vertrauen und echte Entlastung im Alltag.
Isabel
Patientin
Isabel
Patientin
„Dieses ‚Wir brauchen Sie‘ erfüllt mein Herz.“
Mit großer Behutsamkeit begegnet unsere Alltagsheldin den Menschen in ihrem Zuhause und wird mit ehrlicher Dankbarkeit belohnt. Für sie ist es mehr als Haushaltshilfe: Es ist Nähe, Respekt und echte Wertschätzung.
Evelyn
Alltagsheldin
Evelyn
Alltagsheldin
„Ich wusste gar nicht, wo ich anfangen soll. Dann kam Hilfe.“
Nach dem Krankenhausaufenthalt war alles zu viel.
Ich konnte mich kaum um den Haushalt kümmern und gleichzeitig brauchte mein Mann Unterstützung. Dank der Haushaltshilfe war plötzlich wieder Struktur da: Einkäufe, Organisation und ein Lächeln zur richtigen Zeit. „Das hat mich wirklich aufgebaut.“
Elvira
Frau von Patient
Elvira
Frau von Patient
„Bei Isabel hat es sich nicht mehr wie Arbeit angefühlt.“
Alltagsheldin Julia berichtet von einer besonderen Zeit, mit Fahrradtouren, Spielen im Garten und einer Familie, die Hilfe nicht nur annimmt, sondern herzlich willkommen heißt. So wird aus Unterstützung echte Nähe.
Julia
Alltagsheldin
Julia
Alltagsheldin
„Wenn man krank ist, muss man sich nicht schämen.“
Gudrun, 68, lebt mit Knochenmarkkrebs und ist dankbar für echte Unterstützung.
Nach der Diagnose war an Anträge oder Organisation nicht zu denken. Doch durch die Hilfe von WMD bekam ich nicht nur Entlastung im Alltag, sondern auch wieder ein Stück Lebensqualität zurück: „Ich bin sehr froh, dass es euch gibt.“
Gudrun
Patientin
Gudrun
Patientin
„Für mich ist dieser Mensch in dem Moment der wichtigste der Welt.“
Ob Kinderbetreuung, Einkäufe oder einfach Zuhören. Wenn meine Patienten sagen: „Ich freu mich auf Sie“, ist das für mich das größte Lob.
Fred
Alltagsheld
Fred
Alltagsheld
„Ich wollte es erst nicht, aber jetzt bin ich froh.“
Nach der Krankheit war nichts mehr wie vorher. Ich konnte den Haushalt nicht mehr allein stemmen. Anfangs fiel es mir schwer, Hilfe anzunehmen. Doch dann kam Unterstützung ins Haus. Heute bin ich dankbar für die drei Stunden Leichtigkeit, Gespräche und Hilfe im Alltag.
Rosemarie
Patientin
Rosemarie
Patientin
„Ich würde es jeder Mutter raten.“
Sabine Meyer bekam in ihrer zweiten Schwangerschaft eine Haushaltshilfe – organisiert durch WMD.
Nach einer Frühgeburt beim ersten Kind war klar: Es muss Unterstützung her. Lena kam, half im Alltag, entlastete und wurde schnell zum echten Teil der Familie. „Für mich war das ein großer Gewinn.“
Sabine
Patientin
Sabine
Patientin
// Über uns
Ein kurzer Anruf, eine Nachricht oder das Ausfüllen unseres Kontaktformulars genügt und wir übernehmen alles Weitere. Gemeinsam klären wir, ob Sie oder Ihre Angehörigen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, welche Leistungen über die Pflegeversicherung abgedeckt werden können und wie Sie Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen.
Dabei berücksichtigen wir:
Ziel: Ein klarer Überblick über Ihre Möglichkeiten, verständlich erklärt und schnell umsetzbar.
Sobald der Anspruch geprüft ist, übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse. Das bedeutet für Sie:
Wir rechnen mit über 50 Pflegekassen deutschlandweit ab und wissen genau, wie die Organisation haushaltsnaher Dienstleistungen funktionieren muss. Ob Pflegegrad 1, 2 oder höher, wir stimmen die Leistungen passgenau auf Ihre Lebenslage und Ihre Selbstständigkeit ab.
Gleichzeitig koordinieren wir die Haushaltshilfe, sprechen und planen mit Angehörigen, prüfen Verfügbarkeit von Kräften in Ihrer Umgebung, Einsatzzeiten und individuelle Wünsche, bis alles passt.
Sobald die Genehmigung vorliegt, startet Ihre Alltagsheldin. Sie unterstützt Sie bei allen genehmigten Tätigkeiten im Haushalt:
Sie müssen sich um nichts kümmern, außer um Ihr Wohlbefinden. Denn genau dafür ist die Haushaltshilfe da: echte Entlastung im Alltag, gesetzlich abgesichert und mit direkter Kostenabrechnung über die Pflegekasse.
// FAQ
Seit der Pflegereform von 2017 heißt die niedrigste Stufe Pflegegrad 1 – und schon in diesem Grad können Sie eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1, bestätigt durch ein offizielles Pflegegutachten, haben Anspruch auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese sind für Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorgesehen. Die Pflegekasse übernimmt hierbei bestimmte Kosten für anerkannte Dienstleister, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Erste Einschätzungen, ob das Thema Pflegegrad überhaupt auf Sie oder Ihren Angehörigen zutrifft, bekommen Sie im Netz mit einem sogenannten Pflegegeldrechner. Falls Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, den Pflegegradrechner zu nutzen und sich darüber hinaus zeitnah beraten zu lassen.
Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag, zweckgebunden für alltagsunterstützende Maßnahmen wie etwa Haushaltshilfe, Begleitung zum Einkaufen oder Unterstützung beim Kochen. In allen Bundesländern gibt es diesen Betrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieses Budget kann zur spürbaren Entlastung im Alltag beitragen, gerade wenn keine Angehörigen helfen können.
Zur Entlastung zählen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäschepflege oder das Unterstützen bei der Tagesstrukturierung. Entscheidend ist, dass die Dienstleistungen durch einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter erfolgen und den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie das Reinigen der Wohnung oder das Begleiten zu Terminen sind möglich.
Nein. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 scheitern an der Beantragung oder wissen nicht, wie sie eine qualifizierte Haushaltshilfe finden. Deshalb übernimmt WMD den gesamten Prozess für Sie. Von der Beratung, über die Antragstellung bei der Pflegeversicherung, bis zur Auswahl eines passenden Dienstleisters direkt bei Ihnen zu Hause.
Ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 ist es möglich, zusätzliche Leistungen wie das Entlastungsbudget zu beantragen. So lassen sich bis zu 3.539 € jährlich für Unterstützungsleistungen im Haushalt nutzen. Für Personen mit Pflegegrad 1 bleibt es in der Regel beim monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann aber auch für kombinierte Hilfen genutzt werden, sofern sie als niedrigschwellige Betreuungsangebote anerkannt sind.
Das monatliche Budget von 131 Euro monatlich kann angespart und ins Folgejahr übertragen werden. Wichtig: Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres muss der Betrag verwendet sein, sonst verfällt er. Eine regelmäßige Nutzung des Entlastungsbetrags ist daher empfehlenswert, um keine finanzielle Unterstützung zu verlieren.
Ja, durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Rahmen der Pflegereform 2017 wurden die Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1 neu definiert. Während früher nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt wurden, fließen heute auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen in die Einstufung ein. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Entlastung, auch wenn keine intensive Pflege notwendig ist.
Eine Beantragung ist nicht notwendig. Lediglich das Budget muss bei der Pflegekasse erfragt werden. Dies erfolgt in der Regel formlos und wird ebenfalls von WMD für Sie übernommen. Notwendig sind ein anerkannter Pflegegrad 1, ein entsprechender nach Landesrecht anerkannter Dienstleistungsanbieter sowie eine Rechnung, die zur Abrechnung eingereicht wird. WMD übernimmt den kompletten Ablauf für Sie und sorgt dafür, dass Sie Ihre Haushaltshilfe schnell, unkompliziert und ohne Bürokratie erhalten.
Jeden Monat bleiben Pflegeleistungen ungenutzt, die Ihnen zustehen. Wir helfen Ihnen, Ihr volles Budget auszuschöpfen. Damit erhalten Sie echte Entlastung zusätzlich zum Pflegegeld – und mehr Lebensqualität im Alltag.