Pflege kostet Kraft. Deshalb unterstützt Sie Ihre Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1 mit monatlich 131 € Entlastungsbetrag.
Mit WMD wird daraus echte Hilfe:
Haushalt, Struktur, Alltag – ohne Papierkram, ohne Vorkasse.
Schon kleine Aufgaben im Alltag können so ganz unkompliziert abgenommen werden.
// Haushaltshilfe
Vielleicht merken Sie, dass vieles nicht mehr so leicht von der Hand geht wie früher. Die Wäsche bleibt liegen, der Einkauf wächst Ihnen über den Kopf, und der Haushalt wird zur täglichen Belastung.
Sie sind nicht allein.
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 stehen vor genau diesen Problemen und Herausforderungen. Genau dafür gibt es Hilfe.
Der Entlastungsbetrag ist Ihr gesetzlicher Anspruch. Wir helfen Ihnen dabei, ihn voll auszuschöpfen.
// Über uns
Dabei ist gerade bei Pflegegrad 1 schon spürbare Entlastung möglich, ganz ohne Pflegeheim, ganz ohne aufwändige Pflege durch Angehörige.
Denn: Ab Pflegegrad 1 greift ein festgelegtes System der Pflegeversicherung, das Ihnen im Alltag gezielt Unterstützung bietet, insbesondere für den Haushalt und organisatorische Aufgaben zu Hause.
Dieses System ist Teil Ihrer gesetzlichen Versicherung und sichert Ihnen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit konkrete Leistungen im Haushalt zu.
Diese Budgets stehen Ihnen zu. Gesetzlich abgesichert nach § 45b SGB XI.
Jede Person mit Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 €, also 1.572 € pro Jahr. Dieses Geld kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen oder Alltagsstrukturierung eingesetzt werden.
Auch die Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Aufbau eines geregelten Tagesablaufs sind mit dem Entlastungsbetrag möglich.
Der Betrag wird zweckgebunden ausgezahlt, das heißt: Er darf nur für anerkannte Dienstleister genutzt werden, z. B. für die Haushaltshilfe von WMD. Wir kümmern uns um die Antragstellung und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse. Heißt, Sie müssen nichts weiter tun.
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein flexibles Entlastungsbudget von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Dieses neue Budget ersetzt die bisher getrennten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Sie können es nutzen, wenn:
Wichtig: Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt über anerkannte Anbieter abgerechnet. Wir übernehmen die Organisation und Beantragung für Sie, ohne Zusatzkosten.
Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten betreuen (häuslich oder stationär). Das ist die einzige Voraussetzung für die Nutzung des Budgets.
Mit dieser finanziellen Unterstützung können Sie:
// Vorteile
Viele pflegebedürftige Personen oder Angehörige wissen nicht, wie sie eine Haushaltshilfe beantragen sollen oder scheitern an komplizierten Formularen.
Deshalb übernehmen wir:
So wird der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat (1.572 € jährlich) ganz automatisch genutzt.
Wussten Sie, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 jährlich bis zu 1.572 € für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuung einsetzen können?
Wir helfen Ihnen dabei, diese Leistungen auch voll auszuschöpfen, inklusive:
Lassen Sie diese Leistungen nicht verfallen. Wir sorgen dafür, dass alles optimal genutzt wird.
Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern werden von Anfang an persönlich begleitet.
Eine feste Ansprechperson steht Ihnen zur Seite und klärt mit Ihnen:
Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zur tatsächlichen Umsetzung bei Ihnen zu Hause.
Unsere Haushaltshilfen sind:
Sie kümmern sich um Hausarbeit, Einkaufen, Kochen, Struktur im Alltag und sind genau dann da, wenn Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Für viele unserer Kundinnen und Kunden sind sie mehr als nur Helfer. Sie sind echte Alltagshelden, die für ein sicheres und würdiges Leben in den eigenen vier Wänden sorgen.
Wir rechnen mit über 50 Pflegekassen deutschlandweit ab. Darunter AOK, TK, DAK, Barmer, IKK, HEK, BKK und viele weitere. Dadurch ist eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags und eine reibungslose Abrechnung Ihrer Pflegeleistungen garantiert.
Egal, welche Pflegekasse. Wir kennen die Anforderungen und kümmern uns darum, dass Ihre Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 rechtzeitig bei Ihnen ist.
Ob Sie Unterstützung täglich, wöchentlich oder punktuell benötigen. Wir planen gemeinsam mit Ihnen den genauen Umfang und Einsatzzeitraum Ihrer Haushaltshilfe.
Dabei berücksichtigen wir:
Dann machen Sie jetzt den ersten Schritt und lassen Sie sich persönlich beraten.
Ganz ohne Verpflichtung, dafür mit einem klaren Plan, wie Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen.
// Dienstleistungen
Eine saubere Umgebung trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei. Unsere Haushaltshilfen kümmern sich zuverlässig um:
Besonders bei eingeschränkter Selbstständigkeit (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Beschwerden oder im Alter) ist diese Unterstützung entscheidend für ein gesundes Wohnumfeld.
Wenn Wege zu anstrengend oder Bewegungsabläufe eingeschränkt sind, wird die Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung schnell zur Herausforderung.
Deshalb helfen unsere Alltagshelden bei:
Damit bleibt die Lebensqualität im Alltag erhalten, auch wenn die eigene Kraft nicht mehr ausreicht.
Ein geregelter Tagesablauf ist gerade bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz eine wertvolle Hilfe. Unsere Haushaltshilfen bringen Ordnung in Ihren Alltag:
Das schafft Sicherheit, Orientierung und Übersicht, besonders für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischer Belastung.
Unsere Haushaltshilfen helfen nicht nur im Haushalt, sondern auch außerhalb des Zuhauses. Immer im Rahmen der genehmigten Leistungen durch die Pflegekasse.
Typische Unterstützungsbereiche sind:
Vor allem Senioren und Menschen mit Pflegegrad 1, die allein leben, profitieren enorm von dieser praktischen Alltagshilfe.
Jede Person mit Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 €, also 1.572 € pro Jahr. Dieses Geld kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen oder Alltagsstrukturierung eingesetzt werden.
Auch die Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Aufbau eines geregelten Tagesablaufs sind mit dem Entlastungsbetrag möglich.
Der Betrag wird zweckgebunden ausgezahlt, das heißt: Er darf nur für anerkannte Dienstleister genutzt werden, z. B. für die Haushaltshilfe von WMD. Wir kümmern uns um die Antragstellung und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse. Heißt, Sie müssen nichts weiter tun.
Wichtig: In all diesen Beispielen muss ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse zu 100 %, ohne Zuzahlung.
// Testimonials
„Ich musste mich um nichts kümmern. Das war das Beste!“
Nach der OP meines Mannes stand ich plötzlich allein da. Mit zwei kleinen Kindern und ohne Plan. WMD hat alles organisiert: Antrag, Haushalt, Kinderbetreuung. Was blieb? Dankbarkeit, Vertrauen und echte Entlastung im Alltag.
Isabel
Patientin
Isabel
Patientin
„Dieses ‚Wir brauchen Sie‘ erfüllt mein Herz.“
Mit großer Behutsamkeit begegnet unsere Alltagsheldin den Menschen in ihrem Zuhause und wird mit ehrlicher Dankbarkeit belohnt. Für sie ist es mehr als Haushaltshilfe: Es ist Nähe, Respekt und echte Wertschätzung.
Evelyn
Alltagsheldin
Evelyn
Alltagsheldin
„Ich wusste gar nicht, wo ich anfangen soll. Dann kam Hilfe.“
Nach dem Krankenhausaufenthalt war alles zu viel.
Ich konnte mich kaum um den Haushalt kümmern und gleichzeitig brauchte mein Mann Unterstützung. Dank der Haushaltshilfe war plötzlich wieder Struktur da: Einkäufe, Organisation und ein Lächeln zur richtigen Zeit. „Das hat mich wirklich aufgebaut.“
Elvira
Frau von Patient
Elvira
Frau von Patient
„Bei Isabel hat es sich nicht mehr wie Arbeit angefühlt.“
Alltagsheldin Julia berichtet von einer besonderen Zeit, mit Fahrradtouren, Spielen im Garten und einer Familie, die Hilfe nicht nur annimmt, sondern herzlich willkommen heißt. So wird aus Unterstützung echte Nähe.
Julia
Alltagsheldin
Julia
Alltagsheldin
„Wenn man krank ist, muss man sich nicht schämen.“
Gudrun, 68, lebt mit Knochenmarkkrebs und ist dankbar für echte Unterstützung.
Nach der Diagnose war an Anträge oder Organisation nicht zu denken. Doch durch die Hilfe von WMD bekam ich nicht nur Entlastung im Alltag, sondern auch wieder ein Stück Lebensqualität zurück: „Ich bin sehr froh, dass es euch gibt.“
Gudrun
Patientin
Gudrun
Patientin
„Für mich ist dieser Mensch in dem Moment der wichtigste der Welt.“
Ob Kinderbetreuung, Einkäufe oder einfach Zuhören. Wenn meine Patienten sagen: „Ich freu mich auf Sie“, ist das für mich das größte Lob.
Fred
Alltagsheld
Fred
Alltagsheld
„Ich wollte es erst nicht, aber jetzt bin ich froh.“
Nach der Krankheit war nichts mehr wie vorher. Ich konnte den Haushalt nicht mehr allein stemmen. Anfangs fiel es mir schwer, Hilfe anzunehmen. Doch dann kam Unterstützung ins Haus. Heute bin ich dankbar für die drei Stunden Leichtigkeit, Gespräche und Hilfe im Alltag.
Rosemarie
Patientin
Rosemarie
Patientin
„Ich würde es jeder Mutter raten.“
Sabine Meyer bekam in ihrer zweiten Schwangerschaft eine Haushaltshilfe – organisiert durch WMD.
Nach einer Frühgeburt beim ersten Kind war klar: Es muss Unterstützung her. Lena kam, half im Alltag, entlastete und wurde schnell zum echten Teil der Familie. „Für mich war das ein großer Gewinn.“
Sabine
Patientin
Sabine
Patientin
// Schritten
Ein kurzer Anruf, eine Nachricht oder das Ausfüllen unseres Kontaktformulars genügt und wir übernehmen alles Weitere. Gemeinsam klären wir, ob Sie oder Ihre Angehörigen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, welche Leistungen über die Pflegeversicherung abgedeckt werden können und wie Sie Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen.
Dabei berücksichtigen wir:
Ziel: Ein klarer Überblick über Ihre Möglichkeiten, verständlich erklärt und schnell umsetzbar.
Sobald der Anspruch geprüft ist, übernehmen wir die gesamte Antragstellung bei der Pflegekasse durch den Gutachter. Das bedeutet für Sie:
Wir rechnen mit über 50 Pflegekassen deutschlandweit ab und wissen genau, wie die Organisation haushaltsnaher Dienstleistungen funktionieren muss. Ob Pflegegrad 1, 2 oder höher, wir stimmen die Leistungen passgenau auf Ihre Lebenslage ab.
Gleichzeitig koordinieren wir die Haushaltshilfe in Ihrer Umgebung, prüfen Verfügbarkeit, Einsatzzeiten und individuelle Wünsche, bis alles passt.
Sobald die Genehmigung vorliegt, startet Ihre Alltagsheldin. Sie unterstützt Sie bei allen genehmigten Tätigkeiten im Haushalt:
Sie müssen sich um nichts kümmern, außer um Ihr Wohlbefinden. Denn genau dafür ist die Haushaltshilfe da: echte Entlastung im Alltag, gesetzlich abgesichert und mit direkter Kostenabrechnung über die Pflegekasse.
// Pflegebox
// FAQ
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1, bestätigt durch ein offizielles Pflegegutachten, haben Anspruch auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese ist für mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorgesehen. Die Pflegekasse übernimmt hierbei bestimmte Kosten für anerkannte Dienstleister, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen den Pflegegradrechner zu nutzen.
Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag, zweckgebunden für alltagsunterstützende Maßnahmen wie etwa Haushaltshilfe, Begleitung zum Einkaufen oder Unterstützung beim Kochen. In manchen Bundesländern beträgt dieser Betrag in Höhe von 131 Euro monatlich, je nach Pflegereform und individueller Regelung. Dieses Budget kann zur spürbaren Entlastung im Alltag beitragen, gerade wenn keine Angehörigen helfen können.
Zur Entlastung zählen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäschepflege oder das Unterstützen bei der Tagesstrukturierung. Entscheidend ist, dass die Dienstleistungen durch einen anerkannten Anbieter erfolgen und den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie das Reinigen der Wohnung oder das Begleiten zu Terminen sind möglich.
Ab Pflegegrad 2, Pflegegrad 5 etc. ist es möglich, zusätzliche Leistungen wie das Entlastungsbudget zu beantragen. So lassen sich bis zu 3.539 € jährlich für Unterstützungsleistungen im Haushalt nutzen. Für Personen mit Pflegegrad 1 bleibt es in der Regel beim monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann aber auch für kombinierte Hilfen genutzt werden, sofern sie als niedrigschwellige Betreuungsangebote anerkannt sind.
Das monatliche Budget von 125 € (in manchen Fällen 131 Euro monatlich) kann angespart und ins Folgejahr übertragen werden. Wichtig: Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres muss der Betrag verwendet sein, sonst verfällt er. Eine regelmäßige Nutzung des Entlastungsbetrags ist daher empfehlenswert, um keine finanzielle Unterstützung zu verlieren.
Eine Beantragung ist nicht notwendig. Lediglich das Budget muss bei der Pflegekasse erfragt werden. Dies erfolgt in der Regel formlos und wird ebenfalls von WMD für Sie übernommen. Notwendig sind ein anerkannter Pflegegrad 1, ein entsprechender Dienstleistungsanbieter sowie eine Rechnung, die zur Abrechnung eingereicht wird. WMD übernimmt diesen kompletten Ablauf für Sie und sorgt dafür, dass Sie Ihre Haushaltshilfe schnell, unkompliziert und ohne Bürokratie erhalten.
Jeden Monat bleiben Pflegeleistungen ungenutzt, die Ihnen zustehen.
Wir helfen Ihnen, Ihr volles Budget auszuschöpfen.
Damit erhalten Sie echte Entlastung, zusätzlich zum Pflegegeld und mehr Lebensqualität im Alltag.