Entlastungsbudget Pflegegrad 2 bis 5

3.539 € jährlich für spürbare Unterstützung im Alltag

Pflege kostet Kraft. Und zwar nicht nur die pflegebedürftige Person selbst, sondern auch pflegende Angehörige.

Besonders bei einer dauerhaften häuslichen Pflege geraten Familien schnell an ihre Grenzen.

Genau hier greift das neue Entlastungsbudget als eine sinnvolle Ergänzung zu bisherigen Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2.

Proven Expert Auszeichnung von 2022
Top Dienstleister 2024 Auszeichnung
Haushaltshilfe packt den Einkauf aus
Haushaltshilfe bügelt die Wäsche
Babys spielen miteinander
Ärztin erklärt Patientin die Auswertung der Testergebnisse
Alltagsheld und Patient geben sich die Hand

// Entlastungsbudget

Was ist das Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ist ein neuer, gemeinsamer Jahresbetrag aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Seit der Einführung am 1. Juli 2025 stellt die Pflegeversicherung damit einen flexiblen Zuschuss zur Verfügung, um die Betreuung im Alltag besser zu organisieren und Unterstützung im Haushalt oder bei der Pflege sicherzustellen.

Die Pflegekasse stellt dabei 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag ist unabhängig davon, ob es sich um Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 handelt.

Pflegegrade 1 erhalten diesen Jahresbetrag nicht, sondern ausschließlich den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat.

// Über uns

Wer hat Anspruch auf das Entlastungsbudget?

Einen Anspruch auf das Entlastungsbudget haben:

Das Budget dient dazu, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem Topf zu finanzieren.

Diese Vereinheitlichung sorgt für mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und gezieltere Inanspruchnahme.

Alltagsheldin hat den Einkauf auf dem Tisch und schaut gemeinsam mit ihrem Patienten in die Kamera
Alltagsheldin bringt ihrer Patientin die Handtücher

Welche Leistungen können über das Entlastungsbudget finanziert werden?

Sie können das Budget für folgende Entlastungsleistungen einsetzen:

Das Geld steht Ihnen als gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.

Sie müssen sich nicht mehr zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege entscheiden. Die Verwendung ist flexibel kombinierbar.

Nutzen Sie Ihr Budget – bevor es verfällt

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass ihnen 3.539 Euro jährlich für flexible Entlastungsleistungen zur Verfügung stehen.
Ob Haushaltshilfe, Pflegevertretung oder Betreuung: Das Entlastungsbudget kann vieles abfedern, wenn es genutzt wird.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie das Entlastungsbudget am besten einsetzen.

Das Team der WMD Alltagshelden schaut in die Kamera

// Warum lohnt

Warum lohnt sich das Entlastungsbudget?

Haushaltshilfe Frankfurt

Mehr Spielraum bei Ausfall oder Überlastung der Pflegeperson

Bessere Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie

Eine planbare Finanzierung zusätzlicher Leistungen im Alltag

Erhalt der Selbständigkeit und Stabilität in der häuslichen Pflege

Auch bei einer umfangreichen 24-Stunden-Pflege bietet das Budget eine wichtige Teil-Entlastung für Angehörige und Pflegepersonen.

Hinweis: Die Inanspruchnahme des Budgets ist zweckgebunden.

Das heißt: Es muss für Leistungen eingesetzt werden, die durch anerkannte Pflegedienste oder Einrichtungen nach § 39 und § 42 SGB XI zugelassen sind.

// richtig nutzen

So nutzen Sie das Entlastungsbudget richtig

Pflegegrad

Anspruch ab Pflegegrad 2

Abrechnung

über zugelassene Anbieter, direkt mit der Pflegekasse

Verwendungsmöglichkeiten

Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Haushaltshilfen

Zeitraum

flexibel nutzbar über das ganze Jahr

Betrag

3.539 Euro jährlich

Ergänzende Leistungen

kombinierbar mit Entlastungsbetrag, Pflegegeld etc.

Sie haben Fragen zur richtigen Nutzung oder den Voraussetzungen?

Wir beraten Sie abgestimmt auf Ihre Pflegestufe, Ihre Region und Ihre persönliche Situation.

// ihr weg

Ihr Weg zur Entlastung – ohne Umwege

Sie müssen keine Anträge verstehen, keine Tabellen vergleichen und keine Fristen googlen.
Wir klären mit Ihnen gemeinsam:

Wir übernehmen die gesamte Antragstellung, kümmern uns um anerkannte Pflegedienste oder Haushaltshilfen und sorgen für eine schnelle, unkomplizierte Umsetzung bei Ihnen zu Hause.

Alltagsheldin erklärt ihrem Patienten den Entlastungsbetrag am Essenstisch

// FAQ

Häufige Fragen zum Entlastungsbudget Pflegegrad 2 bis 5

Wer hat Anspruch auf das Entlastungsbudget?

Anspruch auf das Entlastungsbudget haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 2, die zu Hause betreut oder gepflegt werden. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege durch Angehörige, Bekannte oder einen ambulanten Dienst erfolgt.

Wichtig: Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf das Entlastungsbudget, sondern nur auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro.

Das Entlastungsbudget beträgt jährlich 3.539 Euro. Das ist deutlich mehr als der klassische Entlastungsbetrag. Es setzt sich zusammen aus:

  • Verhinderungspflege (ehemals: 1.612 € jährlich)
  • Kurzzeitpflege (ehemals: 1.774 € jährlich)
  • Zusätzliche Pauschale von 153 €


Der Betrag kann flexibel verwendet werden, um Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu finanzieren. Das bedeutet: Wenn pflegende Angehörige krank sind, Urlaub brauchen oder einfach mal eine Pause brauchen, kann das Budget genutzt werden, um Ersatzpflege oder Unterstützung zu organisieren.

  • Entlastungsbudget: Seit dem 1.7.2025 gültiger Gesamtbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, nur für Pflegegrade 2 bis 5. Höhe: 3.539 €/Jahr. Flexible Nutzung für Entlastung im Pflegealltag.
  • Entlastungsbetrag: Monatlich 131 €, gesetzlich geregelt (§ 45b SGB XI), für alle Pflegegrade ab 1. Zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung und Alltagshilfe.
  • Verhinderungspflege: Früher eigenständige Leistung bei Ausfall der Pflegeperson – jetzt im Entlastungsbudget enthalten. Gilt für kurzfristige Vertretung der Pflege durch andere Personen oder Dienste.

Das Entlastungsbudget kommt dann zum Einsatz, wenn die hauptsächliche Pflegeperson zeitweise nicht verfügbar ist, etwa durch:

  • Krankheit
  • Erholungsurlaub
  • berufliche oder private Verpflichtungen
  • Überforderung oder Erschöpfung


Damit können Sie u. a. finanzieren:

  • Haushaltshilfen bei Abwesenheit der Pflegeperson
  • ambulante Pflegedienste
  • Ersatzpflegepersonen (z. B. Verwandte, Bekannte, geschulte Betreuungskräfte)
  • stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen (z. B. nach Krankenhausaufenthalt)

Ja, die 3.539 Euro stehen als Jahressumme zur Verfügung und können ganz oder anteilig über das Jahr verteilt genutzt werden. Sie können:

  • verschiedene Anbieter kombinieren (z. B. ambulant + stationär)
  • mehrere Zeiträume im Jahr nutzen (z. B. 2 Wochen im Frühjahr, 1 Woche im Herbst)
  • einzelne Tage für Ersatzpflege in Anspruch nehmen


Es ist keine Einmalzahlung nötig. Sie müssen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen nachweisen (über Anbieter oder Dienstleister), dann übernimmt die Pflegekasse die Abrechnung direkt.

Die Höhe des Entlastungsbudgets ist für alle Pflegegrade gleich (3.539 €/Jahr). Unterschiede gibt es nur in der zusätzlichen Kombinierbarkeit mit weiteren Leistungen:

  • Pflegegrad 2: häufig erste Entlastung bei beginnender häuslicher Pflege
  • Pflegegrad 3: oft intensivere Betreuung nötig → Budget hilft bei Pausen
  • Pflegegrad 4–5: besonders hilfreich zur Überbrückung bei intensiver 24-Stunden-Pflege oder bei Ausfall mehrerer Pflegepersonen


Bei höheren Pflegegraden ist die Nutzung oft dringender und der Organisationsaufwand größer. Wir unterstützen Sie dabei mit persönlicher Beratung und Organisation.

Nein. Der Anspruch besteht automatisch, sobald ein Pflegegrad ab Stufe 2 vorliegt. Sie müssen das Budget jedoch aktiv nutzen, indem Sie die gewünschten Leistungen über zugelassene Anbieter abrechnen lassen. Dazu zählen z. B.:

  • ambulante Pflegedienste
  • Haushaltshilfen mit Zertifizierung
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen


Wir übernehmen für Sie:

  • die Kommunikation mit der Pflegekasse
  • die Auswahl passender Anbieter
  • die komplette Antragstellung und Abrechnung

Das Budget verfällt zum Ende des Kalenderjahres, wenn es nicht in Anspruch genommen wird. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht vorgesehen.

Unser Tipp: Frühzeitig planen, damit Sie die Mittel beispielsweise für geplante Urlaube, Reha-Aufenthalte oder Erholungszeiten Ihrer Pflegeperson optimal nutzen können.

Ja! Beide Leistungen können nebeneinander genutzt werden:

  • Entlastungsbetrag – 131 €/Monat – Haushalt, Alltagshilfe, Betreuung
  • Entlastungsbudget –  3.539 €/Jahr – Ersatzpflege, Kurzzeitpflege


So lassen sich verschiedene Formen der Unterstützung, z. B. eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag und eine Ersatzpflegekraft über das Entlastungsbudget im Alltag kombinieren.

Ja. Das Entlastungsbudget steht auch bei kognitiven oder psychischen Einschränkungen zur Verfügung. Gerade in emotional belastenden Pflegesituationen ist es sinnvoll, sich selbst Pausen zu ermöglichen.

Wir. Als erfahrener Anbieter helfen wir Ihnen dabei:

  • geeignete Dienstleister in Ihrer Region zu finden
  • die richtige Kombination aus Leistungen zu planen
  • die Anträge korrekt auszufüllen
  • die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse zu übernehmen


Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir sind für Sie da.

Gemeinsam organisieren wir die Hilfe, die Ihnen zusteht

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine große Aufgabe. Aber sie muss nicht zur Überforderung führen.

Wir helfen Ihnen, das Entlastungsbudget für mehr Selbständigkeit, Sicherheit und Entlastung im Alltag sinnvoll einzusetzen.

Alltagsheldin lächelt in die Kamera