Entlastungsbetrag — Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Mit Pflegegrad 1 zu Hause und der Haushalt wächst Ihnen über den Kopf?

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist Ihr Schlüssel zur Alltagshilfe. Unsere Alltagshelden übernehmen Aufgaben wie Reinigung, Einkäufe oder Organisation, finanziert durch Ihre Pflegekasse. Und das Beste: Wir übernehmen die komplette Organisation und Abrechnung für Sie.

Proven Expert Auszeichnung von 2022
Top Dienstleister 2024 Auszeichnung
Junger Mann im Rollstuhl lächelt in die Kamera
Babys spielen miteinander
Zwei ältere Frauen lachen gemeinschaftlich
Alltagsheldin kümmert sich um Mann im Rollstuhl
Alltagsheld und Patient geben sich die Hand

// Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich verankerte Leistung der Pflegeversicherung, die allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zusteht. Ziel ist es, den Al ltag spürbar zu erleichtern.
Das gilt sowohl für die Betroffenen selbst als auch für pflegende Angehörige.​

Pflegebedürftige Personen erhalten monatlich 131 Euro (also 1.572 € pro Jahr) – zweckgebunden zur Finanzierung von Unterstützung im Alltag.

Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten, sofern die eingesetzten Dienstleister und Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind.

// Über uns

Hierfür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden

Der Betrag kann für viele alltägliche haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden, insbesondere für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Das betrifft etwa:

In vielen Fällen ermöglichen diese Pflegeleistungen eine längere Selbstständigkeit zu Hause und entlasten zugleich das direkte Umfeld, wie zum Beispiel den Ehepartner, eine Nachbarin oder die Kinder, die oft mitbetreuen.

Alltagsheldin hat den Einkauf auf dem Tisch und schaut gemeinsam mit ihrem Patienten in die Kamera
Alltagsheldin bringt ihrer Patientin die Handtücher

Das ist für Sie wichtig zu wissen

Ihre Hilfe ist schon längst vorgesehen

Pflegegrad? Dann steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu.
Wir unterstützen Sie dabei, das Budget sinnvoll zu nutzen.
Ohne Vorkasse, ohne Bürokratie.

Das Team der WMD Alltagshelden schaut in die Kamera

// Vorteile

Ihre Vorteile mit dem Entlastungsbetrag

Monatlich 131 € – das ganze Jahr über verfügbar

Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 Euro. Das entspricht 1.572 € pro Jahr, die zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen, Haushaltshilfe oder Alltagsunterstützung eingesetzt werden können.

Damit steht ein verlässliches Budget zur Verfügung, mit dem Sie z. B. Einkäufe, Kochen, Putzen oder Betreuung organisieren können. In einigen Bundesländern beträgt der Entlastungsbetrag sogar 131 Euro monatlich.

Keine Vorkasse – direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Bei uns gibt es keine Vorauszahlung. Wir übernehmen die komplette Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen weder Geld auslegen noch Rechnungen einreichen. Alles läuft unbürokratisch und sicher über uns. So bleibt mehr Zeit und Energie für die wichtigen Dinge im Leben.

So bleibt mehr Zeit und Energie für die wichtigen Dinge im Leben.

Verfällt nicht direkt – Rücklagen können aufgebaut werden

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können ins nächste Kalenderjahr übertragen werden. Das gibt Ihnen Planungssicherheit, auch wenn Sie kurzfristig keine Hilfe benötigen.

Wichtig ist jedoch: Die Rücklage muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt der Anspruch. Unser Team erinnert Sie auf Wunsch rechtzeitig an Fristen.

Sofort nutzbar – ab Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag ist ab Pflegegrad 1 nutzbar. Ganz gleich, ob Sie erst seit Kurzem eingestuft wurden oder schon länger pflegebedürftig sind.

Er ergänzt andere Pflegeleistungen, ist kombinierbar mit Verhinderungspflege, und bietet damit bereits in der frühesten Pflegestufe echte Entlastung im Alltag.

Ob alleinlebende Menschen, ältere Personen, Angehörige, die sich kümmern oder Privatpersonen, die Nachbarschaftshilfe leisten: Der Entlastungsbetrag ist vielseitig einsetzbar.

// Angebote

Viele Betroffene kennen den Anspruch nicht oder nutzen die Angebote zur Unterstützung nicht vollständig

Viele Familien wissen gar nicht, dass ihnen im Alltag deutlich mehr Unterstützung zusteht, als sie aktuell nutzen. Gerade wenn Sie ein Kind mit einem Pflegegrad haben, besteht oft ein Anspruch auf Haushaltshilfe. Auch dann, wenn die Eltern grundsätzlich noch in der Lage wären, den Haushalt selbst zu führen.

Der sogenannte Entlastungsbetrag wird häufig nicht ausgeschöpft. Dabei kann er genau dort helfen, wo im Alltag zu viel zusammenkommt: beim Kochen, Putzen, Wäschewaschen oder bei der Organisation des Familienlebens.

In manchen Fällen wird einem Kind direkt nach der Geburt ein Pflegegrad zugesprochen. Auch dann können wir Sie sofort im Alltag unterstützen. Als Elternteil müssen Sie nicht warten, bis alles zu viel wird. Wer Anspruch auf Hilfe hat, sollte sie auch nutzen. Wir holen das Maximum für Sie raus.

Alltagsheldin erklärt ihrem Patienten den Entlastungsbetrag am Essenstisch

// Wann

Wann der Entlastungsbetrag spürbar hilft

Alltagsheldin fasst der Patientin an die Schulter

Nach einem Krankenhausaufenthalt

Nach einer Operation oder medizinischen Behandlung fällt die Rückkehr in den gewohnten Alltag oft schwer. Der Entlastungsbetrag ermöglicht eine sofortige Unterstützung durch Haushaltshilfen. Für mehr Ruhe und eine sichere Genesung im eigenen Zuhause.

Bei chronischer Erkrankung

Dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen belasten Körper und Geist. Regelmäßige Hilfe im Haushalt entlastet nicht nur Betroffene, sondern sorgt auch für Stabilität, Struktur und Lebensqualität im Alltag.

Wenn Angehörige beruflich stark eingespannt sind

Berufliche Verpflichtungen lassen oft keine Zeit für zusätzliche Betreuung im Haushalt. Mit dem Entlastungsbetrag kann zuverlässige Hilfe organisiert werden, die pflegebedürftige Menschen im Alltag begleitet und unterstützt.

Zur Stabilisierung des Alltags

Unregelmäßige Abläufe, Überforderung oder fehlende Routinen führen häufig zu Unsicherheit und Stress. Haushaltshilfen schaffen Ordnung, begleiten bei Terminen und sorgen für klare Strukturen. Das ist eine wertvolle Stütze für Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen.

// Dienstleistungen

Das leisten wir für Sie – mit dem Entlastungsbetrag

Unsere Haushaltshilfe unterstützt außerhalb der Pflege bei genau den Tätigkeiten, die im Alltag schnell zu viel werden.

Struktur & Stabilität im Alltag

Der Alltag braucht klare Abläufe, besonders bei chronischer Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder in höherem Alter. Unsere Alltagshelden helfen dabei, Routinen zu etablieren, Termine im Blick zu behalten und wieder Sicherheit im Tagesablauf zu gewinnen.

Einkäufe & frische Mahlzeiten

Der Gang zum Supermarkt ist oft beschwerlich. Unsere Haushaltshilfen kümmern sich um Einkäufe, helfen bei der Planung und bringen die Lebensmittel direkt ins Haus. Auch das Kochen frischer und leichter Gerichte gehört auf Wunsch zum Alltag, damit Versorgung und Genuss Hand in Hand gehen.

Wäsche & Organisation

Wäsche waschen, aufhängen, falten oder bügeln. Für viele Menschen mit Einschränkungen ist das eine tägliche Hürde. Unsere Haushaltshilfe übernimmt auch diese haushaltsnahen Dienstleistungen, schafft Ordnung in Schränken und unterstützt bei der Organisation im gesamten Haushalt.

Gründliche Reinigung der Wohnräume

Saubere Böden, gepflegte Oberflächen, aufgeräumte Räume. All das trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei. Unsere Alltagshelden übernehmen das Putzen, Staubsaugen, Wischen und Aufräumen, damit Sie sich in Ihrer Wohnung wieder wohlfühlen können.

// Schritten

In drei Schritten zum Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich sorgt für spürbare Entlastung im Alltag. Mit WMD wird das volle Budget genutzt.

Kontakt aufnehmen

Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht genügt. Gemeinsam prüfen wir den Anspruch auf den Entlastungsbetrag, berechnen das verfügbare Budget und zeigen, welche haushaltsnahen Dienstleistungen in Frage kommen.

Auch nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr lassen sich häufig noch einsetzen. Dafür liefern wir klare Informationen und passende Lösungen.

Antrag & Organisation

Nach der Prüfung übernehmen wir die komplette Abwicklung: Antragstellung bei der Pflegekasse, Auswahl einer passenden Haushaltshilfe und Abstimmung mit der zuständigen Pflegeversicherung.

Jeder Schritt erfolgt individuell abgestimmt. Immer mit dem Ziel, schnell und unkompliziert zur Hilfe im Haushalt zu führen.

Einsatz Ihrer Haushaltshilfe

Die Entlastung beginnt zeitnah. Unsere geschulten Alltagshelden übernehmen typische Aufgaben im Haushalt, darunter Putzen, Waschen, Kochen oder Einkaufen.

Auch Struktur im Alltag oder Unterstützung bei Terminen gehört dazu. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, eine Vorkasse ist nicht erforderlich.

Alltagsheldin zeigt Patientin am Handy den Entlastungsbetrag

// FAQ

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe – auch privat organisiert

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad – beginnend ab Pflegegrad 1, einschließlich Pflegegrad 2. Die Voraussetzung ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit, die durch ein Pflegegutachten festgestellt wurde. Die Pflegekasse gewährt nach der Einstufung diese Leistung, um den Alltag von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich, also 1.500 Euro pro Jahr. In manchen Bundesländern gelten erweiterte Regelungen (z. B. 131 Euro monatlich) je nach Stand der jeweiligen Pflegereform. Die Leistungen müssen nicht monatlich ausgeschöpft werden, sondern können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt verwendet werden. Eine Inanspruchnahme ist also auch in gebündelter Form möglich.

Der Betrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für haushaltsnahe Dienstleistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu zählen u. a.:

  • Hilfe im Haushalt: Putzen, Waschen, Kochen, Aufräumen
  • Einkäufe, Fahrdienste oder Begleitung bei Terminen
  • Unterstützung bei Alltagsaufgaben oder Strukturierung des Tagesablaufs
  • Betreuung und Entlastung, z. B. durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Haushaltshilfe
 

Wichtig ist hier, dass die Person oder der Anbieter anerkannt ist bzw. die Voraussetzungen der Pflegeversicherung erfüllt. Wir prüfen das gern für Sie.

Nein. Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts vor und erhalten auch keine Rechnungen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können nicht verwendete Beträge ins Folgejahr übertragen werden. Das ist meist bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich. Wichtig: Danach verfällt das Budget. 

Nur anerkannte Anbieter oder registrierte Dienstleister dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen. Das können Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, gemeinnützige Träger, aber auch zertifizierte Privatpersonen sein. Wichtig ist, dass die Leistungen im Sinne des SGB XI als niedrigschwellige Hilfeangebote gelten.

Die konkreten Aufgaben im Haushalt hängen vom Bedarf der pflegebedürftigen Person ab. Typischerweise gehören dazu:

  • Reinigung der Wohnung (z. B. Küche, Bad, Böden)
  • Waschen und Bügeln von Wäsche
  • Einkäufe und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Strukturierung des Alltags und Unterstützung bei Routinen
  • Hilfe bei kleinen organisatorischen Aufgaben im Alltag zu Hause bzw., wenn der Alltag zunehmend zum Problem wird.

Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1). Dann stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sobald alles genehmigt ist, kann die Hilfe starten. Wir beraten Sie zu allen Schritten, prüfen Ihren Anspruch bei der zuständigen Versicherung, unterstützen bei der Antragstellung und organisieren die passende Haushaltshilfe für Sie.

Nutzen Sie, was Ihnen zusteht

Viele Pflegebedürftige verzichten zum Teil auf wertvolle Hilfe im Alltag, weil sie den Entlastungsbetrag nicht kennen. Das ändern wir.
Mit WMD holen Sie sich professionelle Haushaltshilfe.
Ohne Stress, ohne Aufwand und ohne zusätzliche Kosten.

Alltagsheldin lächelt in die Kamera