Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist Ihr Schlüssel zur Alltagshilfe. Unsere Alltagshelden übernehmen Aufgaben wie Reinigung, Einkäufe oder Organisation, finanziert durch Ihre Pflegekasse. Und das Beste: Wir übernehmen die komplette Organisation und Abrechnung für Sie.
// Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich verankerte Leistung der Pflegeversicherung, die allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zusteht. Ziel ist es, den Al ltag spürbar zu erleichtern.
Das gilt sowohl für die Betroffenen selbst als auch für pflegende Angehörige.
Pflegebedürftige Personen erhalten monatlich 131 Euro (also 1.572 € pro Jahr) – zweckgebunden zur Finanzierung von Unterstützung im Alltag.
Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten, sofern die eingesetzten Dienstleister und Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind.
// Über uns
Der Betrag kann für viele alltägliche haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden, insbesondere für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Das betrifft etwa:
In vielen Fällen ermöglichen diese Pflegeleistungen eine längere Selbstständigkeit zu Hause und entlasten zugleich das direkte Umfeld, wie zum Beispiel den Ehepartner, eine Nachbarin oder die Kinder, die oft mitbetreuen.
Pflegegrad? Dann steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu.
Wir unterstützen Sie dabei, das Budget sinnvoll zu nutzen.
Ohne Vorkasse, ohne Bürokratie.
// Vorteile
Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 erhält monatlich 131 Euro. Das entspricht 1.572 € pro Jahr, die zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen, Haushaltshilfe oder Alltagsunterstützung eingesetzt werden können.
Damit steht ein verlässliches Budget zur Verfügung, mit dem Sie z. B. Einkäufe, Kochen, Putzen oder Betreuung organisieren können. In einigen Bundesländern beträgt der Entlastungsbetrag sogar 131 Euro monatlich.
Bei uns gibt es keine Vorauszahlung. Wir übernehmen die komplette Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen weder Geld auslegen noch Rechnungen einreichen. Alles läuft unbürokratisch und sicher über uns. So bleibt mehr Zeit und Energie für die wichtigen Dinge im Leben.
So bleibt mehr Zeit und Energie für die wichtigen Dinge im Leben.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können ins nächste Kalenderjahr übertragen werden. Das gibt Ihnen Planungssicherheit, auch wenn Sie kurzfristig keine Hilfe benötigen.
Wichtig ist jedoch: Die Rücklage muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt der Anspruch. Unser Team erinnert Sie auf Wunsch rechtzeitig an Fristen.
Der Entlastungsbetrag ist ab Pflegegrad 1 nutzbar. Ganz gleich, ob Sie erst seit Kurzem eingestuft wurden oder schon länger pflegebedürftig sind.
Er ergänzt andere Pflegeleistungen, ist kombinierbar mit Verhinderungspflege, und bietet damit bereits in der frühesten Pflegestufe echte Entlastung im Alltag.
Ob alleinlebende Menschen, ältere Personen, Angehörige, die sich kümmern oder Privatpersonen, die Nachbarschaftshilfe leisten: Der Entlastungsbetrag ist vielseitig einsetzbar.
// Angebote
Viele Familien wissen gar nicht, dass ihnen im Alltag deutlich mehr Unterstützung zusteht, als sie aktuell nutzen. Gerade wenn Sie ein Kind mit einem Pflegegrad haben, besteht oft ein Anspruch auf Haushaltshilfe. Auch dann, wenn die Eltern grundsätzlich noch in der Lage wären, den Haushalt selbst zu führen.
Der sogenannte Entlastungsbetrag wird häufig nicht ausgeschöpft. Dabei kann er genau dort helfen, wo im Alltag zu viel zusammenkommt: beim Kochen, Putzen, Wäschewaschen oder bei der Organisation des Familienlebens.
In manchen Fällen wird einem Kind direkt nach der Geburt ein Pflegegrad zugesprochen. Auch dann können wir Sie sofort im Alltag unterstützen. Als Elternteil müssen Sie nicht warten, bis alles zu viel wird. Wer Anspruch auf Hilfe hat, sollte sie auch nutzen. Wir holen das Maximum für Sie raus.
// Wann
Nach einer Operation oder medizinischen Behandlung fällt die Rückkehr in den gewohnten Alltag oft schwer. Der Entlastungsbetrag ermöglicht eine sofortige Unterstützung durch Haushaltshilfen. Für mehr Ruhe und eine sichere Genesung im eigenen Zuhause.
Dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen belasten Körper und Geist. Regelmäßige Hilfe im Haushalt entlastet nicht nur Betroffene, sondern sorgt auch für Stabilität, Struktur und Lebensqualität im Alltag.
Berufliche Verpflichtungen lassen oft keine Zeit für zusätzliche Betreuung im Haushalt. Mit dem Entlastungsbetrag kann zuverlässige Hilfe organisiert werden, die pflegebedürftige Menschen im Alltag begleitet und unterstützt.
Unregelmäßige Abläufe, Überforderung oder fehlende Routinen führen häufig zu Unsicherheit und Stress. Haushaltshilfen schaffen Ordnung, begleiten bei Terminen und sorgen für klare Strukturen. Das ist eine wertvolle Stütze für Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen.
// Dienstleistungen
Unsere Haushaltshilfe unterstützt außerhalb der Pflege bei genau den Tätigkeiten, die im Alltag schnell zu viel werden.
Der Alltag braucht klare Abläufe, besonders bei chronischer Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder in höherem Alter. Unsere Alltagshelden helfen dabei, Routinen zu etablieren, Termine im Blick zu behalten und wieder Sicherheit im Tagesablauf zu gewinnen.
Der Gang zum Supermarkt ist oft beschwerlich. Unsere Haushaltshilfen kümmern sich um Einkäufe, helfen bei der Planung und bringen die Lebensmittel direkt ins Haus. Auch das Kochen frischer und leichter Gerichte gehört auf Wunsch zum Alltag, damit Versorgung und Genuss Hand in Hand gehen.
Wäsche waschen, aufhängen, falten oder bügeln. Für viele Menschen mit Einschränkungen ist das eine tägliche Hürde. Unsere Haushaltshilfe übernimmt auch diese haushaltsnahen Dienstleistungen, schafft Ordnung in Schränken und unterstützt bei der Organisation im gesamten Haushalt.
Saubere Böden, gepflegte Oberflächen, aufgeräumte Räume. All das trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei. Unsere Alltagshelden übernehmen das Putzen, Staubsaugen, Wischen und Aufräumen, damit Sie sich in Ihrer Wohnung wieder wohlfühlen können.
// Schritten
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich sorgt für spürbare Entlastung im Alltag. Mit WMD wird das volle Budget genutzt.
Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht genügt. Gemeinsam prüfen wir den Anspruch auf den Entlastungsbetrag, berechnen das verfügbare Budget und zeigen, welche haushaltsnahen Dienstleistungen in Frage kommen.
Auch nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr lassen sich häufig noch einsetzen. Dafür liefern wir klare Informationen und passende Lösungen.
Nach der Prüfung übernehmen wir die komplette Abwicklung: Antragstellung bei der Pflegekasse, Auswahl einer passenden Haushaltshilfe und Abstimmung mit der zuständigen Pflegeversicherung.
Jeder Schritt erfolgt individuell abgestimmt. Immer mit dem Ziel, schnell und unkompliziert zur Hilfe im Haushalt zu führen.
Die Entlastung beginnt zeitnah. Unsere geschulten Alltagshelden übernehmen typische Aufgaben im Haushalt, darunter Putzen, Waschen, Kochen oder Einkaufen.
Auch Struktur im Alltag oder Unterstützung bei Terminen gehört dazu. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, eine Vorkasse ist nicht erforderlich.
// FAQ
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad – beginnend ab Pflegegrad 1, einschließlich Pflegegrad 2. Die Voraussetzung ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit, die durch ein Pflegegutachten festgestellt wurde. Die Pflegekasse gewährt nach der Einstufung diese Leistung, um den Alltag von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich, also 1.500 Euro pro Jahr. In manchen Bundesländern gelten erweiterte Regelungen (z. B. 131 Euro monatlich) je nach Stand der jeweiligen Pflegereform. Die Leistungen müssen nicht monatlich ausgeschöpft werden, sondern können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt verwendet werden. Eine Inanspruchnahme ist also auch in gebündelter Form möglich.
Der Betrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für haushaltsnahe Dienstleistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu zählen u. a.:
Wichtig ist hier, dass die Person oder der Anbieter anerkannt ist bzw. die Voraussetzungen der Pflegeversicherung erfüllt. Wir prüfen das gern für Sie.
Nein. Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts vor und erhalten auch keine Rechnungen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können nicht verwendete Beträge ins Folgejahr übertragen werden. Das ist meist bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich. Wichtig: Danach verfällt das Budget.
Nur anerkannte Anbieter oder registrierte Dienstleister dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen. Das können Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, gemeinnützige Träger, aber auch zertifizierte Privatpersonen sein. Wichtig ist, dass die Leistungen im Sinne des SGB XI als niedrigschwellige Hilfeangebote gelten.
Die konkreten Aufgaben im Haushalt hängen vom Bedarf der pflegebedürftigen Person ab. Typischerweise gehören dazu:
Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1). Dann stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sobald alles genehmigt ist, kann die Hilfe starten. Wir beraten Sie zu allen Schritten, prüfen Ihren Anspruch bei der zuständigen Versicherung, unterstützen bei der Antragstellung und organisieren die passende Haushaltshilfe für Sie.
Viele Pflegebedürftige verzichten zum Teil auf wertvolle Hilfe im Alltag, weil sie den Entlastungsbetrag nicht kennen. Das ändern wir.
Mit WMD holen Sie sich professionelle Haushaltshilfe.
Ohne Stress, ohne Aufwand und ohne zusätzliche Kosten.